Signaturkarte - Berufsattribut

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AnjaZ
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#1

08.08.2018, 12:33

Hallo zusammen,

unsere bisherige Signaturkarte der RAin läuft ab. Derzeit haben wir die Karte von der Telesec, wir möchten gerne den Anbieter wechseln.

Eine Nachfrage bei der Bundesnotarkammer ergab, dass auf die beA-Karte die Signatur aufgeladen werden kann, aber man könne kein Berufsattribut hinzufügen.

Nun meine Frage, benötigt man als RA kein Berufsattribut "Rechtsanwalt" auf der Signaturkarte um MB-Anträge sowie Anträge an Amts- und Landgericht einzureichen und wo kann ich das nachlesen?
Gruß Anja
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Anahid
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#2

08.08.2018, 13:35

Ich wüsste nicht, wo Du das nachlesen kannst, aber ein extra Attribut ist nicht erforderlich. Wird wohl daran liegen, dass die Karte für einen Rechtanwalt ausgestellt wird und die Signatur nur mit Hilfe eines Notars hinzugefügt werden kann. Damit ist wohl genügend Sicherheit gegeben, dass die Unterschrift durch den Rechtsanwalt erfolgt ist. Aus diesem Grund dürfen Rechtsanwälte ihre Karten ja auch nicht an Mitarbeiter oder andere Kollegen aushändigen.
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#3

08.08.2018, 13:49

Vielen Dank für deine schnelle Nachricht. Eine Notarkarte haben wir natürlich extra und da muss das Attribut unbedingt dabei sein. Dass die Karten nur in die Hände der Chefin gehören ist natürlich klar.
Gruß Anja
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#4

08.08.2018, 13:53

Definitiv kann ich Dir bestätigen: Wir haben die beA-Karte mit Signatur. Wir haben (bevor beA wieder abgestellt wurde) Schriftsätze (auch Berufungen und Klagen usw.) per beA eingereicht und es gab keine Probleme. Denn das System bestätigt ja nochmal extra bei den Gerichten, dass die Signatur richtig ist und wen sie betrifft.
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#5

09.08.2018, 08:52

Danke! :)
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#6

09.08.2018, 09:34

Das habe ich auf der Seite der Bundesnotarkammer gefunden:

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/faq/index.html

"12. Benötige ich in jedem Fall das Attribut Rechtsanwalt auf meiner Signaturkarte?

Für die Stellung eines Mahnantrags ist die Eigenschaft als Rechtsanwalt nicht Voraussetzung. Sie muss also auch nicht mit einem Attribut nachgewiesen werden.

Signaturkarten der BNotK in Kooperation mit der BRAK enthalten dennoch das Attribut Rechtsanwalt, so dass bei allen mit diesen Karten erstellten Signaturen die Eigenschaft als Rechtsanwalt nachgewiesen ist. Das ist hilfreich für weitere und künftige Verfahren des elektronischen Rechtsverkehrs, insbesondere falls Dokumente in Verfahren mit Anwaltszwang elektronisch eingereicht werden sollen."


Wir werden damit nun doch eine extra Signaturkarte für RAe mit Attribut bestellen. Anwaltszwang besteht ja z.B. bei LG
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#7

09.08.2018, 09:49

Na ich denke, dass wir dann diese Karte haben. Ich war aber davon ausgegangen, dass die Anwaltskarten ohnehin den Anwalt ausweisen. :ka
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#8

09.08.2018, 11:24

Das ist die Antwort vom beA-Service auf meine Frage, ob ich mit der beA-Karte z.B. auch MB-Anträge signiert werden können:
Anwort beA-Service.pdf
Antwort beA-Service
(17.96 KiB) 178-mal heruntergeladen
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#9

09.08.2018, 13:58

Boah....jetzt hast Du mich doch glatt zum Nachlesen gebracht. :mrgreen:

Nur: umsonst. Es ist, wie ich das gesagt habe: die Signaturkarte weist den Anwalt automatisch als Anwalt aus. Das steht ja auch bei dem oben von Dir bereits verlinkten Punkt 12. "Signaturkarten der BNotK in Kooperation mit der BRAK enthalten dennoch das Attribut Rechtsanwalt". Die Signaturkarten haben das Attribut also bereits drauf. Wenn Du also eine beA-Karte für den Anwalt mit der Signatur versehen lässt, erhält die auch das Berufsattribut. Das muss nicht extra beantragt werden. ;)
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#10

10.08.2018, 08:59

Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil ;) Ich habe so viel gelesen und das wohl überlesen... Jetzt habe ich eine gesonderte Karte für die RAin bestellt. Was soll´s.
Ein schönes Wochenende.
Gruß Anja
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