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Re: Telefonbereitschaft vergüten lassen?

Verfasst: 24.07.2018, 13:49
von Riverside
Ich hoffe, deinem Chef ist klar, dass Rufbereitschaft ggf. auch Arbeitszeit ist und ihr dann uU das Problem habt, die 11stündige Ruhezeit (nicht) einzuhalten :kopfkratz

Re: Telefonbereitschaft vergüten lassen?

Verfasst: 24.07.2018, 13:53
von SiBa
Riverside hat geschrieben:Ich hoffe, deinem Chef ist klar, dass Rufbereitschaft ggf. auch Arbeitszeit ist und ihr dann uU das Problem habt, die 11stündige Ruhezeit (nicht) einzuhalten :kopfkratz
Wow :augenreib
Daran hab ich gar nicht gedacht...

Re: Telefonbereitschaft vergüten lassen?

Verfasst: 24.07.2018, 14:20
von icerose
Schreibblitz hat geschrieben:
Sputnik85 hat geschrieben:Wir sitzen ja nicht schon genug um Büro, stimmt. Da können wir uns die Arbeit auch mit nach Hause nehmen.
Und als nächstes kommt dann noch, seien Sie bitte erreichbar, falls ich einen Schriftsatz etc. geschrieben brauche.
Na vielleicht noch. :vogel

Ich liebe meinen Beruf. Und auch meinen Arbeitsplatz. Ich bin gern auch mal was länger da (insbesondere vor einem Urlaub), aber alles hat seine Grenzen :!:

Re: Telefonbereitschaft vergüten lassen?

Verfasst: 24.07.2018, 14:27
von SiBa
Tja, da ist die Frage, wo hört Engagement auf und wo fängt Ausnutzen an... :sad:
Vll wirklich schon etwas zu viel hier... Merkt man manchmal gar nicht. :ohnmacht

Re: Telefonbereitschaft vergüten lassen?

Verfasst: 24.07.2018, 15:59
von samsara
SiBa hat geschrieben: Nun ist er aber im Urlaub und daher übernehme ich diesen Dienst. D.h. auch nach Feierabend immer mit Handy in der Hand - egal wie spät oder ob Wochenende usw. :-?
Wie kam es denn überhaupt dazu? Hat er Dich gefragt, ob Du es während seines Urlaubs übernimmst, einfach angewiesen, oder hast Du es ihm angeboten?

Re: Telefonbereitschaft vergüten lassen?

Verfasst: 24.07.2018, 16:16
von SiBa
An dem Tag, wo er gemerkt hat, dass der Anwalt nicht zu erreichen ist, habe ich angeboten, dass ich das an dem Tag übernehme und er solle das mit dem RA klären... Tja... Dabei blieb es aber :ka und dann wird das jetzt eben so weitegeführt.

Re: Telefonbereitschaft vergüten lassen?

Verfasst: 24.07.2018, 16:30
von Schreibblitz
SiBa hat geschrieben:An dem Tag, wo er gemerkt hat, dass der Anwalt nicht zu erreichen ist, habe ich angeboten, dass ich das an dem Tag übernehme und er solle das mit dem RA klären... Tja... Dabei blieb es aber :ka und dann wird das jetzt eben so weitegeführt.
Das ist genau der Grund, weshalb ich nicht mehr so schnell meinen kleinen Finger reiche. Früher habe ich wegen meines vorauseilenden Gehorsams viel Lehrgeld bezahlt, deshalb bin ich da inzwischen sehr zurückhaltend geworden. Der will sich nicht mit dem RA, der das eigentlich übernehmen soll auseinandersetzen und da er bei dir weiß, dass du das schön brav weiterhin machst, hat er also überhaupt kein Problem und kann schön den Urlaub genießen... :-?

Re: Telefonbereitschaft vergüten lassen?

Verfasst: 25.07.2018, 08:23
von Andy66
Ich schließe mich den Vorrednern hinsichtlich Arbeitszeiten und Haftung an. Wenn eine Hotline für den Mandanten was bringen soll, muss er ja einen RA erreichen, der ihm gleich ad hoc einen Rat gibt. Aus der Hüfte und kostenlos. Und wenns nicht gepasst hat, weil der RA den Vorgang mangels Zeit und Unterlagen nicht richtig prüfen konnte, ist der Anwalt schuld.

Welche Mandate bearbeitet ihr denn? Ich kann bei einem Strafrechtler verstehen, dass seine Klientel zu jeder Tages- und Nachtzeit Zugriff auf den Verteidiger haben will. Man wird ja nicht unbedingt zu Geschäftszeiten verhaftet oder durchsucht. Das muss nach meiner Meinung aber dann auch ein Anwalt leisten. Wie schon oben geschrieben, was kannst Du denn wirklich tun? Einen Termin für den nächsten Arbeitstag eintragen. Alles Andere kann warten, bis die Kanzlei wieder offen hat. Die Leute können Mails schreiben und auf den AB sprechen. Eine Nachfrage zum Sachstand ist nicht so dringend, dass sie nachts um 11 erfolgen muss. Wenn doch, überlegt euch mal die Web-Akte. Da können die Mandanten mit einem Passwort jederzeit in ihre Akte schauen und sehen, was läuft (ob ich das wirklich will, ist Geschmackssache).

Und wenn der Chef meint, das muss aber so sein, dann muss er es auch selber machen. Lass dich nicht ausnutzen. Außedem noch: Dein Urlaubsanspruch ist vermutlich auf eine fünf-Tage-Woche berechnet. Wenn Du regelmäßig am Samstag auch arbeitest, musst Du für eine Woche Urlaub auch sechs Tage nehmen. Da werden aus 30 Tage --> sechs Wochen ganz schnell 30 Tage --> fünf Wochen.

Re: Telefonbereitschaft vergüten lassen?

Verfasst: 25.07.2018, 08:47
von Laska
SiBa hat geschrieben:An dem Tag, wo er gemerkt hat, dass der Anwalt nicht zu erreichen ist, habe ich angeboten, dass ich das an dem Tag übernehme und er solle das mit dem RA klären... Tja... Dabei blieb es aber :ka und dann wird das jetzt eben so weitegeführt.
Der Tag ist ja rum ;) ... Rufumleitung rausnehmen und dann ist gut. Die Vereinbarung war ja eine andere..

Re: Telefonbereitschaft vergüten lassen?

Verfasst: 25.07.2018, 20:41
von paralegal6
Hm also ehrlich, rechtsauskünfte darfst du eh nicht erteilen, wie will man den Mandanten nachts helfen? Nen Termin kann man zu den Öffnungszeiten machen