Telefonbereitschaft vergüten lassen?

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SiBa
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#1

24.07.2018, 09:35

Guten Morgen ihr Lieben :wink1

ich brauch mal ein paar Meinungen und Rat...

Normalerweise gibt es bei uns keine telefonische "Schließzeit". Der Chef stellt das Telefon auf sein Handy um, wenn er geht und ist dann eben auch abends und am WE für seine Mandanten erreichbar. Das ist eben so sein Anspruch an guten Service.
Nun ist er aber im Urlaub und daher übernehme ich diesen Dienst. D.h. auch nach Feierabend immer mit Handy in der Hand - egal wie spät oder ob Wochenende usw. :-?
Eigentlich schreibe ich mir immer auf, wenn ich Überstunden mache, aber hier finde ich es etwas affig, mir jede 3 Minuten, die ich am Telefon hänge, minutiös aufzuschreiben (da bin ich ja mehr am Überstundenliste schreiben als am Telefonieren - und das in meiner eigentlichen Freizeit).
Ich würde lieber eine Pauschale dafür ausmachen und vll auch mal auf einen Zuschlag wegen der späten Zeiten und Wochenende hinweisen..?
Wie handhabt ihr das so? Und wie viel Aufschlag wegen der Sonderzeiten kann man denn da so verlangen? Will auch nicht gleich so gierig wirken, nur weil ich mal ans Telefon muss... :oops:
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#2

24.07.2018, 11:27

Also zu jeder Tages- und Nachtzeit für Mandanten erreichbar sein, würde ich mir nicht freiwillig ans Bein binden. Du kannst doch eh nichts sagen außer: Der Chef ist im Urlaub, rufen Sie dann und dann wieder an oder wenden Sie sich an Kollegen ABC aus der Kanzlei XY. Mit solchen Sachen bin ich inzwischen sehr vorsichtig geworden. Reicht man den kleinen Finger, wird das dann nämlich oftmals gleich als für die Zukunft auch selbstverständlich vorausgesetzt. Am Ende sagt dein Chef noch: Sie haben das so toll gemacht, Sie können das jetzt gleich im 14-tägigen Wechsel übernehmen. Warum nimmt dein Chef dann nicht das Handy mit in Urlaub, wenn er diesen Anspruch hat, immer und überall für Mandanten erreichbar zu sein?! :kopfkratz Also rund um die Uhr erreichbar sein finde ich schon arg übertrieben, da geht es ja nicht wie bei Ärzten um Leben und Tod. Aber das ist meine persönliche Meinung. Ich hab es ehrlich gesagt auch noch nie gehört, dass eine Angestellte in ihrer Freizeit Handydienst machen muss.
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#3

24.07.2018, 11:30

Reicht man den kleinen Finger
war auch mein erster Gedanke und warum macht man so was? Das bisher nie gesichtete Millionenmandat könnte um die Ecke kommen? :kopfkratz Ich würde meinem was husten. wenn er so hohe Ansprüche hat, soll er die außerhalb der Kanzleizeiten auch selber erfüllen.
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Sputnik85
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#4

24.07.2018, 11:40

Wir sitzen ja nicht schon genug um Büro, stimmt. Da können wir uns die Arbeit auch mit nach Hause nehmen.

Ich sehe es wie die beiden über mir und wenn du es doch machen willst, dann lass es dir bitte ordentlich mit ner Pauschale bezahlen.
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SiBa
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#5

24.07.2018, 11:41

Ja so ungefähr denkt er sich das... Es rufen auch recht viele Neu-Mandanten abends an, weil die da Zeit haben.
Eigentlich sollte es ein anderer Anwalt machen, aber der hat dann einfach sein Handy ausgemacht oder ist nicht rangegangen...Das hat Chef mitbekommen und war natürlich not amused... :-?
Nun mach ich es eben und will es mir auch was kosten lassen. Umsonst mache ich das auch nicht :vogel
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#6

24.07.2018, 11:43

Sputnik85 hat geschrieben:Wir sitzen ja nicht schon genug um Büro, stimmt. Da können wir uns die Arbeit auch mit nach Hause nehmen.
Und als nächstes kommt dann noch, seien Sie bitte erreichbar, falls ich einen Schriftsatz etc. geschrieben brauche.
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#7

24.07.2018, 11:56

Grundsätzlich sehe ich das wie die Vorredner. Wenn der Chef rund um die Uhr erreichbar sein will, ist das sein Ding. Wenn er das - aus welchen Gründen auch immer - nicht allein geregelt kriegt, dann muss er Geld in die Hand nehmen und sich jemanden suchen, der Telefondienst schiebt. Ich kenne eine Strafrechtskanzlei in Berlin, die auch einen 24h-Notdienst hat, der wird allerdings von einem externen Telefondienstleister und nicht vom Kanzleipersonal bedient. Ich hätte da als Angestellte auch haftungsrechtliche Bedenken. Nehmen wir mal an, da brennt es wirklich mal am Wochenende oder im Urlaub und der Anrufer meint, ich kann da anrufen, also wird die Sache auch jetzt sofort ordnungsgemäß erledigt und ich als Angestellte habe dann einen Notfall an der Backe und der Chef ist nicht erreichbar, weil irgendwo aufm Schiff ohne Handyempfang oder so. Dann muss ich also im Zweifelsfall selbst entscheiden, an wen ich die Sache abgebe, damit kein Haftungsfall für die Kanzlei eintritt?
Wenn Du freiwillig den Telefondienst übernimmst und grundsätzlich kein Problem damit hast, in Deiner Freizeit 24 Stunden pro Tag in Rufbereitschaft zu sein, ist das natürlich deine Entscheidung. Die Frage, ob man pauschal oder nach tatsächlichem Zeitaufwand abrechnet, hängt letztlich von Dir und Deinem Chef ab. Wenn Du eine Pauschale verlangst, könnte er einwenden, dass diese in keinem Verhältnis zum Zeitaufwand steht. Von daher ist es meiner Meinung nach in jedem Fall sinnvoll, mal den durchschnittlichen Zeitaufwand für solche Notdienste zu ermitteln. Man müsste das Ganze auch vom Steuerberater durchrechnen lassen, um abzuklären, was da nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben überhaupt übrig bleibt.
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#8

24.07.2018, 11:57

SiBa hat geschrieben:

Eigentlich sollte es ein anderer Anwalt machen, aber der hat dann einfach sein Handy ausgemacht oder ist nicht rangegangen...Das hat Chef mitbekommen und war natürlich not amused... :-?
Dann soll Dein Chef das mit diesem Anwalt klären (wobei dieser recht hat, wenn er das Handy abends ausmacht, oder nicht rangeht. Feierabend ist Feierabend). Mir würde im Traum nicht einfallen, nach Feierabend für irgendjemand beruflich erreichbar zu sein - egal, ob es vergütet wird, oder nicht.
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#9

24.07.2018, 12:23

Ich würde mir das an deiner Stelle auch wirklich sehr gut überlegen. Auch schon, wie die Vorredner bereits erwähnt haben, wg. der Haftung. Außerdem ist es wirklich so, was kommt als nächstes. Man will natürlich seinem Chef alles recht machen, aber irgenwo ist eine Grenze.
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#10

24.07.2018, 12:38

Recht habt ihr alle... danke erstmal für die Meinungen.
Ausnutzen lassen und einschleichende Selbstverständlichkeiten sind auf Dauer ungesund. Nun mache ich es erstmal und werde ihm, wenn er wieder da ist, auch noch mal daraf ansprechen, dass das bitte keine Dauerlösung sein soll.
Ich setzte mal pro Tag eine Überstunde dafür an... Vll eine mehr an den Wochenenden ;)
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