DSGVO und Emails an Mandanten

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schachterlteufel
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#1

31.05.2018, 22:08

Hallo ans Forum,

nach dem Inkrafttreten der DSGVO stellt sich die Frage, auf welchem elektronischen Weg man künftig mit den Mandanten kommuniziert.

EConsult bietet (auch über RAmicro) eine entsprechende Schnittstelle für 49,95 pro Monat an.

Kennt ihr andere - ggf. gebührenfreie - Alternativen?

Viele Grüße
Schachterlteufel
Zuletzt geändert von schachterlteufel am 01.06.2018, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.
mrsgoalkeeper
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#2

01.06.2018, 09:01

schachterlteufel hat geschrieben: Kennt ihr andere - ggf. gebührenfreie - Alternativen?
Einverständniserklärung des Mandanten, dass er mit unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation einverstanden ist.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
schachterlteufel
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#3

01.06.2018, 09:57

Herzlichen Dank für die prompte Antwort!
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paralegal6
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#4

01.06.2018, 10:06

Habe da in anderen Foren verschiedene Meinungen gelesen, einige sagen, Verschlüsselung sei Pflicht, auch die Unterschrift des Mandanten reicht nicht, so genau weiß das wohl keiner
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schachterlteufel
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#5

01.06.2018, 10:16

@paralegal6: hättest du da vielleicht Links für mich?
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Anahid
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#6

01.06.2018, 10:31

Ja, hab ich auch in einem Seminar vermittelt bekommen, dass die Einwilligung des Mandanten nicht ausreicht. Man kann E-Mails verschlüsseln. Dazu gibt es wohl auch Programme, die in der Anschaffung nicht teuer sind. Aber die Anhänge müssen halt alle einzeln zusätzlich verschlüsselt werden, was dann wiederum zur Problemen in der E-Akte führen kann. Aus diesem Grund haben wir uns hier für die Lösung von e-consult entschieden. Die Mandanten kommen damit klar, die Bedienung ist einfach - gerade bei RAM - und uns kann keiner was wollen.
Zuletzt geändert von Anahid am 04.06.2018, 09:06, insgesamt 1-mal geändert.
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#7

01.06.2018, 22:12

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
schachterlteufel hat geschrieben: Kennt ihr andere - ggf. gebührenfreie - Alternativen?
Einverständniserklärung des Mandanten, dass er mit unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation einverstanden ist.

Genau so machen wir das auch :-)
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#8

16.08.2018, 10:07

Huhu,

ich habe gerade etwas recherchiert, aber scheinbar nicht die richtigen google-schlagworte gefunden.

Weiß zufällig jemand, ob man dem Mandanten einen sicheren Weg der E-Mail-Kommunikation für SEINE E-Mails bieten muss? Wir machen das auf Wunsch über den RA-Micro-E-Brief verschlüsselt an den Mandanten. Jetzt kommt da einer her und fordert, dass wir ihm eine Möglichkeit bieten, dass er uns auch sichere, verschlüsselte E-Mails schicken kann :augenreib

Ich hätte ihn jetzt auf Post und Fax verwiesen und noch freundlich auf PDF24 (damit kann man zumindest die Anlagen 128bit-verschlüsseln...)

Kann ich das machen, oder verstoße ich da irgendwie gegen eine mir nicht bekannte Vorschrift, dass ich, wenn ich "sichere" E-Mails verschicke, auch dem Mandanten soetwas bieten muss?

Danke!
Pitt
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#9

16.08.2018, 10:33

Fax ist im Grunde genommen noch unsicherer als der E-Mail-Versand. Grundsätzlich hat der Rechtsanwalt nicht dafür Sorge zu tragen, dass der Mandant ihm verschlüsselte E-Mails übersenden kann. Es gibt auch keine generelle Verschlüsselungspflicht für Rechtsanwälte bei E-Mails, auch wenn das immer wieder gerne behauptet wird. Als - relativ - sicher gilt derzeit z. B. der Versand per DE-Mail, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt es außerdem Gpg4win, hier mal der Link mit den Infos:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Krypt ... _node.html

Die RAK Hamburg hat sich im April mit dem Thema Verschlüsselung von E-Mail-Korrespondenz befasst und dazu u. a. mitgeteilt:
In der Praxis dürfte ein Versand jeglicher Kommunikation per DE-Mail schon aus Kostengründen kaum in Betracht kommen. Eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung soll indes das besondere elektronische Anwaltspostfach ermöglichen, sobald dessen Einsatzfähigkeit wiederhergestellt ist. Hierüber wird nicht nur wieder mit Gerichten und anderen Kammermitgliedern kommuniziert werden können. Vielmehr wird auch eine Kommunikation mit Inhabern von EGVP-Bürgerpostfächern ermöglicht (s. bereits beA-Newsletter 26/2017 v. 29.06.2017). Bis dahin – oder soweit der Mandant über kein EGVP-Bürgerpostfach verfügt – wird es in Anbetracht der gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung in vielen Fällen ausreichend sein, passwortgeschützte Korrespondenz als E-Mail-Anhang zu versenden, insbesondere wenn die Korrespondenz in ein passwortgeschütztes „Zip“-Archiv verpackt wird.
Von daher würde ich den Mandanten auf die vorstehenden Versandmöglichkeiten (Passwort+Zip-Archiv, Gpg4win und DE-Mail) hinweisen. Grundsätzlich ist der RA nicht verpflichtet, irgendwelche technischen Vorkehrungen z. B. für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für die Mandanten vorzuhalten.
CeNedra
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#10

16.08.2018, 11:00

Vielen lieben Dank für deine tolle Antwort. Dann habe ich einiges, was ich dem Mandanten mitteilen kann und kann so tun, als wüsste ich, wovon ich spreche. :D

:thx
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