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Verfasst: 29.08.2007, 11:55
von AyumiJoseline
Ab morgen ist mein "Chef" (der Anwalt für den ich die Akten bearbeite) auch 2 1/2 Wochen in Urlaub...Ich hab gott sei dank keine probleme wegen der Unterschrift, weil ich in einer Kanzlei mit 4 Anwälten arbeite..also ist immer einer da zum unterschreiben...nur die Aktebearbeitung muss ich alle machen..Sonst hab ich ja die wichtigen Posteingänge immer mit meinem Anwalt besprochen bevor ich was gemacht hab, nun muss ich schauen wie ich das alleine mache. Ich bin erst seit 1 /2 Jahr für den Anwalt zuständig..vorher hab ich nicht für jemanden bestimmten die akten gemacht sondern hab von den Sekretärinen jeweil die Akten mit verfügungen bekommen.
Daher ist das für mich nun neuland, da ich in meiner ausbildung sowas auch nicht gemacht hab.

Mal abwarten wie ich mich so schlage :D

Urlaubsabwesenheit

Verfasst: 29.08.2007, 12:41
von renofix
In meinem alten Büro hatte ich nie eine Vertretung! Ich habe alles allein gemacht und allein unterschrieben. Fristsachen habe mit dem Datum gestempelt, wenn meine aus dem Urlaub zurück war und dann die Frist ab diesem Datum berechnet, habe also nie Fristverlängerung beantragen müssen. Es ist in den drei Jahren nie etwas schiefgegangen, die Mandanten wussten zum größten Teil bescheid. Es waren nie länger als 2 Wochen am Stück und da hatte ich dann mal Zeit für andere Sachen z. B. Aktenablage. War Alleinkraft ohne Azubi.

LG

Verfasst: 29.08.2007, 15:57
von anwaltsliebling
Darf man das? Einfach die eingegangenen Schreiben erst stempeln, wenn der RA wieder da ist? *staun* Oder hast du dann die Briefe geschlossen gelassen?

Momentan läuft es bei mir noch reibungslos. Ich habe trotz Abwesenheit vom Chef "a lot of" zu tun. Schreiben an Mdt., Vers., RAe Gegenseite etc. unterschreibe ich i.A. (RA nach Diktat verreist) und bislang hatte ich nur einen SS zum Amtsgericht, da musste ich Fristverlängerung beantragen für RA, da hab ich aber vorher vorsichtshalber mit dem Richter telefoniert. Der meinte, das geht schon klar. Ich hoffe, es bleibt so und es kommen keine unvorhergesehenen Sachen. Aber auch wenn es so sein sollte, es wird sich schon ne Lösung finden.

Verfasst: 29.08.2007, 16:21
von Janin
Ist schon hammer hart, dass die Briefe erst gestempelt wurden, als der Anwalt wieder da war. Hätte auch schief gehen können.

Bei uns wird so etwas nie vorkommen, da es bei uns fünf Anwälte gibt. Einer ist immer da.

Verfasst: 30.08.2007, 10:35
von butterflybabe
Aber es gibt doch auch Anwälte, bzw. sehr viele Ärzte, die wenn der Chef im Urlaub ist, keine Vertretung haben, die Angestellten ebenfalls im Urlaub sind, also die Kanzlei zu ist. Dann ist ja klar, dass die Briefe erst gestempelt werden, wenn die Kanzlei wieder offen ist.

Ab wann muss man den einen Vertreter bestellen? Wenn man länger als eine Woche weg ist?

Verfasst: 30.08.2007, 18:04
von renofix
Ich meinte ich habe nur die Briefe bei denen eine Frist läuft ab dem Datum gestempelt, an dem meine Chefin wieder da war. Den Rest natürlich richtig! Habe sehr selbständig gearbeitet und viel selbst gemacht.