Anwalt im Urlaub ... Postbearbeitung eigenständig?

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Manu_75

#11

25.08.2007, 15:10

Das ist die beste Lösung: einfach sehr überzeugend irgendwas behaupten; meist hat ja der Rest auch keine Ahnung ;-)

Ich mag das Wort kollegialiter eigentlich auch und ich denke, gerade Anwälten gegenüber, die man kennt, ist das selbstverständlich. Mein einer Chef hat auch schon Urlaubsvertretung für einen "Einzelkämpfer" gemacht und leitet jetzt auch immer ganz brav Sachen von der Kammer etc. an einen Kollegen weiter, der gerade arbeitslos geworden ist.

Und das find ich auch gut so. Für Anwälte (oder überhaupt Leute), die sich für was Besseres halten, hab ich nicht besonders viel übrig :roll: Zum Glück sind unsere durch die Bank gar kein bißchen überheblich oder arrogant.
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schneeflocke
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#12

25.08.2007, 15:22

Mein Motto in solchen Situationen.

Selbstbewußtes Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit!
StineP

#13

25.08.2007, 15:30

Gutes Motto ;) So mach ich es auch immer... Immer wenigstens so tun, als ob man über den Dingen steht...
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Taddy
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#14

25.08.2007, 18:54

Mein Chef hat mich Ende letzten Monats auch ziemlich hängen lassen. Dienstag ist er zum Seminar gefahren und Mittwoch war Fristablauf bezüglich einer Klagerhebung. Telefonisch konnte ich ihn nicht erreichen, also blieb alles an mir hängen. Ich habe dann mit dem Mandanten telefoniert: "Natürlich soll die KLage raus. Das haben wir doch letzte Woche (!) abgesprochen."
Gott sei Dank haben wir in unserem Ort eine Anwältin, die früher immer die Urlaubsvertretung für den Chef gemacht hat. Die konnte ich dann überreden, sich meine KLage anzusehen und zu unterschreiben. Wäre sie nicht so hilfsbereit gewesen, hätten wir wirklich ziemliche Schwierigkeiten bekommen.

Übernächste Woche geht Cheffe wieder 3 Wochen in Urlaub. Ihr könnt mir glauben, dass ich vorher alles, aber auch wirklich alles kontrolliere!

Schreiben an die Mandanten, Versicherungen, Anwälte u. ä. mache und unterschreibe ich selbst. Für Schreiben an Gericht wende ich mich immer an seine frühere Urlaubsvertretung, die vorher natürlich Bescheid wissen muss, dass sie ihn vertritt... Aber darum kümmere ich mich dann wohl besser selber! :wink:
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

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#15

25.08.2007, 19:08

also das wort mag ich auch nich, das klingt so komisch..

zum Thema Vertretung: zur Not wird sich wohl jemand finden, der einem hilft, sooooo arrogant sind ja nun nicht alle und jemanden, den man vielleicht besser kennt, hat man immer.. wir haben auch einen ANwaltsnotar, für den wir immer die Vertretung machen, er kommt mit Beurkundungen zu uns und wenn Chefe mal in Urlaub fährt, macht er die Vertretung..
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#16

25.08.2007, 20:53

Nun, KOllegialität is auch besonders wichtig und der Begriff an sich ist schon okay für mich, es geht mir nur um dieses Wort "kollegialiter" kollegialerweise find ich da besser ;)

In meiner Ausbildungskanzlei musste Anwalt A und B zu C und D kollegial sein, C und D aber nicht zu A und B. Jaja so schaut da die Kollegialität aus ... Ende vom Lied: A hat gekündigt ;)

Musste nochmal so sein, auch wenns nicht zum Thema gehört ... =)
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#17

26.08.2007, 08:27

Na ja, fakt ist, dass mein Chef definitiv KEINEN Vertreter hat. Ich hoffe, dass nix außergewöhnliches passiert in den 2 Wochen. Aber wie ich inzwischen weiß, fährt er nicht wirklich ins Ausland für 2 Wochen oder so weg, sondern macht eh nur so Tagesausflüge. Also denke ich, dass ich ihn im Fall der Fälle viell. tel. erreichen kann. Blankobriefkopfbögen mit Originalunterschrift habe ich auch da, falls alle Stränge reißen. Einen Anwalt haben wir zwar noch im Hause, mit dem ist er aber verkacht. Aber ich denke, falls ich eine Frage habe, wird er mich nicht hängen lassen. Wird schon schiefgehen.
Grüßle
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Monte
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#18

26.08.2007, 11:13

Also ich kenne das Problem mit der alleinigen Bearbeitung auch.Ich habe immer den Namen von meinem Chef drunter gesetzt und dann in Vertretung unterschrieben.Sind nie Beschwerden gekommen.
Mein Motto:
Entweder sie wollen mit jemandem sprechen der Ahnung hat oder sie wollen den Chef.

Wünsche allen einen wunderschönen Sonntag!
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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#19

26.08.2007, 15:37

wie gesagt im Zweifel gibts doch sicherlich Anwälte, mit denen ihr mal "kollegial" zu tun habt, die dir dann sicherlich gerne helfen (auch ohne Vertreterbestellung) oder nicht?
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GabiP.
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#20

26.08.2007, 16:17

Wir unterschreiben generell relativ viel selbst i.A.. Aber Vorsicht! "In Vertretung" darf wirklich nur ein RA unterschreiben, ansonsten bitte im Auftrag. Sonst kann das bei "bösen" Kollegen ganz schön daneben gehen. Hatte ich schon mal.

Bei Fristabläufen vor dem AG die neu reinkommen, SS im Namen des Mandanten fertigmachen, den unterschreiben lassen (also z. B. Klageeingang - Verteidigungsabsicht, Bußgeldbescheid - Einspruch oder Mahn-/Vollstreckungsbescheid) Dann kannsich Chef nach Urlaubsrückkehr immer noch anzeigen.

Für Sachen, die nur RA unterschreiben kann haben wir vorsichtshalber immer ein paar vorunterschriebene Briefbögen. Ok, ist Vertrauenssache, aber das mit i. A. unterschreiben lassen ja auch. Und irgendeinen anderen RA unterschreiben lassen ist oft auch nicht das Wahre. Der unterschreibt ja eigentlich "blind" irgendwas.
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