Anwalt im Urlaub ... Postbearbeitung eigenständig?

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anwaltsliebling
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#1

25.08.2007, 08:59

Guten Morgen,

ich habe über die Forensuche nichts gefunden, deshalb frage ich noch mal, auch wenn es das schon mal gab.

Mein Chef ist jetzt die nächsten zwei Wochen im Urlaub (Vertretungsanwalt gibt es nicht), er sagte zwar, dass er in der 2. Woche schon mal kurz gucken kommt, aber größtenteils ist er halt weg. Jetzt habe ich eine Hucke voll Banddiktate liegen, die ich in der Zeit erledige. Chef meint, soweit möglich (außer SS an das Gericht) solle ich diese selber unterschreiben. Nun meine Frage, gibt es eigentlich noch diese "Floskel" bei der Unterschrift "RA XYZ nach Diktat verreist" ? Ich wollte so eigentlich die Grußformel gestalten und dann eben halt selber unterschreiben. Oder besser einfach nur "im Auftrag" unterzeichnen? "In Vertretung" ist ja irgendwie blöd, bin ja kein Anwalt. Die eingehende Post schicke ich im Übrigen vorab an die Mandanten zur Kenntnis mit dem Verweis, das RA XYZ nach seiner Urlaubsrückkehr auf die Angelegenheit zurückkommt. Auch wenn jetzt - wider Erwarten - Fristen reinkommen, muss ich ja Verlängerung beantragen. Wie mach ich das denn am gescheitesten? SS kann ich ja nicht selber unterzeichnen.

Wie handhabt ihr das?

Liebe Grüße
Kerstin
Grüßle
Teddybär14
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#2

25.08.2007, 10:10

Dass Ihr aber auch keine Vertretung habt. tztzt. Geht eigentlich nicht wie ich finde.
Ich schreib immer unter wenn Chef Urlaub hat: Für den nach Diktat abwesenden (oder verreisten) und dann eigentlich die Unterschrift des Vertreters. In Deinem Fall würde ich ganz normal die Unterschrift machen und dann in Klammern darunter (nach Diktat abwesend)
Möglicherweise kannst du ja telefonische Fristverlängerungen beantragen oder so und meist sind ja die Fristen auch länger als zwei Wochen, dann müsst ihr den Verlängerungsantrag stellen, wenn er wieder da ist

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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schneeflocke
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#3

25.08.2007, 10:28

Wenn alle RAe bei uns weg sind, kommt selten vor....... unterschreiben wir immer mit

RA nach Diktat verreist.

Ich unterschreibe dann mit meinem Namen, wenn es Post an den Mandanten oder aber an Versicherungen ist.

Für Notfälle haben wir i m m e r einen anderen RA als Ansprechpartner (Freund von meinem Chef)


Fristen zu Stellungnahme von gegnerischen RAe kläre ich telefonisch ab. Das genügt immer.

Für den absoluten Notfall habe ich immer 2-3 Briefköpfe die mir der Chef vorab blanco unterschrieben hat. Die hab ich jedoch noch nie gebraucht.
In den ganzen 15 Jahren nicht. Bislang konnte ich immer so alles klären und regeln. Und dies ohne Probleme, wenn der Hinweis auf Urlaubsabwesenheit kam.

Also mach Dir keine Sorgen, wird schon alles rund laufen. Und wenn nicht, muß er eben seinen Urlaub abbrechen.

Ansonsten kann man über Faxe und e-mails auch viel klären. Chef schreibt mir per mail einen wichtigen Schriftsatz, ich klöppel den in den Briefkopf rein, faxe das Chef zu, er unterschreibt, faxt zurück und ich faxe das dann an das Gericht. Geht alles.
StineP

#4

25.08.2007, 10:32

Also bei uns ist auch mindestens ein Ansprechpartner da... aber vieles klär ich mich Chef ab... ich scann ihm wichtige Sachen ein, schick ihm die per email und zu unterschreibende Sachen gehendann ebenso zu ihm und kommen per Post zu mir zurück...

Aber so viel ist das auch nicht. Post bearbeite ich so, vieles darf ich selbst unterschreiben i.A.... für Notfälle ist Chef ja immer irgendwie zu erreichen.
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Pepsi
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#5

25.08.2007, 10:54

also n Vertreter ist schon wichtig fürn Notfall.. mein Chef braucht ja auf jeden Fall einen, da er noch Notar ist.. aber ich unterschreibe eigentlich nur mit i.A. ... und schreibe nichts dazu
Manu_75

#6

25.08.2007, 11:16

Also, so ganz ohne Vertreter, das find ich eigentlich schon komisch. Daß man zumindest jemanden hätte, der Fristverlängerungsanträge fürs Gericht unterschreibt...

Aber ich arbeite in einer Kanzlei mit 4 Anwälten, da passiert es ja nicht, daß KEINER da ist ;-) Im übrigen schreibe ich immer, wenn einer davon noch vor Urlaubsantritt Diktate dagelassen hat "nach Diktat verreist" drunter.
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Lucilla
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#7

25.08.2007, 12:27

Wir schreiben auch immer "für die nach Diktat verreiste RAin ...".

Allerdings war meine Chefin ganze 3 1/2 Wochen im Urlaub und hatte auch keine Vertretung, da diese wie sie sagt "zu teuer" ist.... Bild
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
Gast

#8

25.08.2007, 13:27

mmh das Argument "zu teuer" kann ich nicht nachvollziehen - man hilft sich doch kollegialiter...
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j3NN
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#9

25.08.2007, 14:03

Als ich die Vertretung für mein altes Chefchen gemacht hab, als er auf ner Notarfortbildung war und nen kein andrer RA bock dazu hatte, hab ich nix dazu geschrieben und es von der Anwältin unterschreiben lassen. Manchmal, wenn ich Lust hatte, hab ich auch mal ihren Namen drunter geschrieben ;) Ansonsten hatten wir immer jemanden zum unterschreiben. ganz zur not wäre ich dann wohl rüber zur andren Kanzlei gegangen und hätte gefragt, ob die das mal ebend unterschreiben könnten.


ich hasse dieses Wort "kollegialiter" hab ganz zu anfang gedacht als ich das gelesen habe "Häää? neue Maßeinheit für Flüssigkeit?"

Naja, nicht wirklich. War nu eher spass. Aber ich find das wort komisch, wie so manch andre "komische" Begriffe ;)
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Gast

#10

25.08.2007, 14:15

ich dagegen schätze das wort sehr ;-) es trennt die egoistische, pfennigfuchsende und sich für was bess'res haltende spreu vom normal tickenden weizen...

mir haben kollegen schon sehr geholfen und ich anderen ebenfalls. allerdings finde ich es unverantwortlich vom ra die angestellten mit so einem problem allein zu lassen.

vielleicht zum trost:

in meiner referendarsausbildung hatte ich ein ähnliches problem: ich sollte den im urlaub befindlichen anwalt vor dem landgericht vertreten in der mündlichen verhandlung - er hatte lapidar behauptet "das geht schon" und ist gefahren und da stand ich nun vor der kammer. ende vom lied: keiner wusste ob es geht und ich habe möglichst überzeugend einfach behauptet, dass das SELBSTVERSTÄNDLICH kein problem sei. und weil sich die richter auch nicht so recht sicher waren, haben sie es einfach bei meiner behauptung belassen und es so akzeptiert.
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