neue Datenschutzverordnung

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Anahid
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#31

18.05.2018, 14:22

Bevor ich sowas anfangen würde, würd ich das ganz anders handhaben: Bei bereits laufenden Mandaten ist ja der Mandant bereits mit der Mandatsbestätigung über den Datenschutz aufgeklärt worden; bei Anrufern, die noch keine Mandate in der Kanzlei haben, wird eben kein Rückruf notiert, sondern derjenige gebeten, sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu melden. Schwupps: keine Daten gespeichert und alles ist gut. Nur, wenn der jenige dann vehement auf einen Rückruf beharrt, wird halt die Litanei bzgl. Datenschutz runtergeleiert. Wäre eine Möglichkeit, das Ganze etwas zu begrenzen.
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Espinosas
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#32

20.05.2018, 12:18

Hallo alle zusammen, wie handelt ihr das mit einem Onlinekalender? Wir nutzen Google und da werden ja dann auch Termine mit Mandanten gespeichert, nehmt ihr das gleich in die DSGVO Hinweise für den Mandaten mit auf?
Bienchen1980
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#33

22.05.2018, 13:17

Hallo,

Habt ihr eine separate Datenschutzerklärung für Mitarbeiter/Steuerberater/Softwarefirmen (RA-Micro)? Wenn ja, wie habt ihr sie formuliert?

Trägt ihr bei dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit in die Spalten "Betroffene Personengruppe" und "Empfänger/Empfängerkategorie" irgendetwas anderes ein, als das was da schon drin steht? Chef ist sich da nämlich so gar nicht sicher.

Vielen Dank.

Kerstin
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#34

23.05.2018, 10:23

Wie löst ihr das eigentlich mit den E-Mails? Ich habe sogar schon mit dem Landesdatenschutzbeauftragten bzw. einem Mitarbeiter telefoniert, der konnte mir nicht genau sagen was eine "angemessene Verschlüsselung" der E-Mails bedeutet. Ebenso stelle ich ganz klar in Frage, weshalb die Post sicherer sein soll als eine gut geschützte E-Mail-Verbindung. Was bei uns an Briefen teils leicht offen oder gar nicht ankommt...

Des Weiteren sehe ich ehrlich gesagt nicht ein wo der Unterschied zwischen einer Post-ADRESSE und einer E-Mail-ADRESSE bestehen soll. Es sind beides Adressen und in meinen Augen besteht kein Unterschied, ob man nun per Post oder per Mail angeschrieben wird. Beides Mal verwendet man persönliche Daten, für die man ja nunmehr eigentlich vorher eine Genehmigung bräuchte, um sie verwenden zu dürfen. Nach dieser Ansicht dürfte man keinen Gegner oder eine dritte Person mehr anschreiben (auch per Post) ohne Genehmigung und man dürfte Daten Dritter nie versenden (z. B. Betreff A ./. B), da dort ja auch schon der Name des Gegners und damit eine persönliche Information weitergegeben wird. Das nimmt alles Ausmaße an, wenn man es genau nimmt, die ins Unendliche gehen und einen eigentlich komplett am Arbeiten lähmen.

Habt ihr schon eine Lösung für diese Thematik für euch gefunden?
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Kaffeeschubse
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#35

23.05.2018, 10:28

Bienchen1980 hat geschrieben:Hallo,

Habt ihr eine separate Datenschutzerklärung für Mitarbeiter/Steuerberater/Softwarefirmen (RA-Micro)? Wenn ja, wie habt ihr sie formuliert?

Trägt ihr bei dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit in die Spalten "Betroffene Personengruppe" und "Empfänger/Empfängerkategorie" irgendetwas anderes ein, als das was da schon drin steht? Chef ist sich da nämlich so gar nicht sicher.

Vielen Dank.

Kerstin
Wir haben das Verzeichnis 1:1 übernommen und dann das gelöscht, was für uns nicht zutrifft. Mitarbeiter unterzeichnen die Belehrung, die der DAV herausgegeben hat, diese wurde für die Mandanten und Mitarbeiter extra modifiziert.
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Pitt
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#36

23.05.2018, 10:42

Zum Thema Verschlüsselung: Konkrete Angaben, welche Art der Verschlüsselung vorzunehmen ist, gibt es im Gesetz nicht. Daher gilt m. E. eine dem Stand der Technik angemessene Verschlüsselung ist und da würde ich mich an die Empfehlungen des BSI halten, bis evtl. irgendwann mal eine gerichtliche Entscheidung hierzu vorliegt. Eine 100% sichere Verschlüsselung gibt es nicht.
Ich sehe hier keine datenschutzrechtlichen Probleme bei der Angabe eines Rubrums oder dem Anschreiben eines Gegners, dessen RA oder des Gerichts.
Wird dem RA ein Auftrag erteilt, darf er die für die Erledigung dieses Auftrages erforderlichen Daten speichern und verarbeiten. Nach Ablauf der gesetzlichen Löschfristen, sind die Daten zu löschen. Da hat sich zur alten Rechtslage nichts geändert. Ich verweise da mal nur auf die einschlägigen Vorschriften bei der Einholung eines Vermögensverzeichnisses/der Drittschuldnerauskunft.
Wenn man auf Nummer sicher gehen will, dann lässt man sich vom Mandanten noch in einer Mandatsvereinbarung die Verarbeitung/Speicherung der Daten absegnen. Dazu kommt noch die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht, der wir alle unterliegen.
Ramona A.
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#37

28.05.2018, 14:24

Noch eine Frage zur Löschung der Daten:
Wir sind ein Anwaltsnotariat und arbeiten mit ReNo-Star. Das Programm sieht natürlich die Löschung der Daten vor, allerdings wird es für das Anwaltsnotariat nicht empfohlen, da ja eine Kollisionskontrolle gemacht werden muss. Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren im Rahmen des Jahresabschlusses auch keine Datenlöschung mehr gemacht.
Das wird ja jetzt wieder akut, den ich muss ja die Daten innerhalb einer gewissen Zeit löschen. Aber was ist mit der Kollisionskontrolle???
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Anahid
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#38

28.05.2018, 18:08

Ihr müsst die Akten 6 Jahre (Anwalt....Notar weiß ich nicht) vorhalten. Also auch die Daten. Danach ist zu löschen. Mal ehrlich...welche Gefahr besteht denn nach dieser Zeit noch in eine Interessenkollision zu rutschen? Unabhängig davon....man muss ja löschen. Ich denke, eine bessere Ausrede kann man doch gar nicht haben, dass eine Interessenkollision nicht festzustellen war. :pfeif
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Adora Belle
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#39

28.05.2018, 18:14

Oder andersherum, wenn ich die Daten noch für die Kollisionsprüfung benötige, habe ich Grund, nicht zu löschen.
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Anahid
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#40

29.05.2018, 10:00

Nur....bei wie vielen Akten kommt das vor Adora Belle? In der Regel sind die Ansprüche, die wir durchsetzen, doch auch für den Gegner nach Ablauf von 6 Jahren nach Abschluss der Angelgenheit verjährt, sofern dieser meint, Gegenansprüche zu haben. Z.B. bei einem Verkehrsunfall. Ich sehe keinen Grund, warum die Daten - und natürlich auch die Personendaten - da nicht gelöscht werden sollten. Der Fall, dass man eine Kollisionsprüfung weiter sicherstellen muss, ist wohl eher selten. Und dann kann man mit Sicherheit diese eine Akte aus der Löschung rausnehmen.
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