Hallo!
Das LG hat sich wegen unserer Empfangsbekenntnisse beschwert:
Die EBs kamen aus Verfahren von RA1, der im Urlaub ist. Unterschrieben hat RA2. Das Gericht hat uns die EBs jetzt zurückgeschickt und gemeint, das wäre nicht in ordnung und RA1 muss unterschreiben. Ich stehe auf dem Schlauch? Darf doch auch RA2 unterschreiben? Ra2 steht auch auf unserem Briefkopf mit Namen. Hat jemand eine Idee, wo der Fehler ist?
lg, hambu
Gericht moniert unsere EBs
- Adora Belle
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Zivil- oder Strafsache? Ggf. hilft der Zusatz, dass der Unterzeichner als Vertreter nach §53 Abs.2 BRAO bestellt ist.
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Wenn die Sozietät beauftragt ist, dann ist es egal, wer unterschreibt. Ich würde erstmal beim Gericht nachfragen, womit genau sie da ein Problem haben.