Zahlungen durch Schuldner - Erstattung an RS?

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Lillymaus
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#1

25.09.2017, 11:26

Ich bin mir nich so sicher ob ich hier richtig bin, lege aber einfach mal los.

Es macht nicht "klick" bei mir; vielleicht hilft mir ja wieder mal die ein oder andere Erklärung von Euch.

Folgender Sachverhalt:

Wir haben Titel erwirkt und Lohnpfändung beantragt.

Die RS unseres Mandanten hat bislang alle Gebühren und Kosten gezahlt.

DS hat nun Zahlung aufgenommen.

Erstatte ich nun zuerst die von der RS gezahlten Kosten und Gebühren oder bekommt der Mandant erst einmal sein Geld?
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#2

25.09.2017, 11:27

Der Mandant bekommt zuerst ;)
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#3

25.09.2017, 11:28

§ 367 BGB zuerst Kosten, dann Zinsen dann Hauptforderung.
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#4

25.09.2017, 11:38

Wenn ich richtig verstehe:

Laut Soenny bekommt erst der Mandant sein Geld

Laut Tigerle die RS ?

Oder verstehe ich mal wieder was falsch?
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#5

25.09.2017, 14:29

Der Mandant bekommt zuerst sein Geld. Die Verrechnung der Zahlungen hat damit nichts zu tun.
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#6

25.09.2017, 14:57

Bitte nicht mit den Augen rollen.

Aber ich jetzt das Thema mit meiner Chefin.

Sie ist der Meinung, erst RS dann Mandant.

Gibt es irgend wo eine Fundstelle, die ich ihr unter die Nase reiben kann. Ich habe bislang im Netz nichts gefunden.

Oder muss ich mir das so vorstellen, dass die RS ja dafür da ist die Gebühren eines Verfahrens zu tragen. Sollten diese nicht erstattet werden, ist es das Risiko der RS. Der Mandant muss erst einmal seinen Anspruch befriedigen
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#7

25.09.2017, 15:17

Ich denke, dass es intern (also Mandant/Versicherung) anders gehandhabt wird liegt an § 86
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#8

25.09.2017, 15:45

Tigerle hat geschrieben:Ich denke, dass es intern (also Mandant/Versicherung) anders gehandhabt wird liegt an § 86
Übergang von Ersatzansprüchen VVG
Exkursion: Das hat aber mit dem vorliegenden Fall erstmal gar nix zu tun - die RSV zahlt dem Mandanten ja nicht seine Hauptforderung!
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#9

25.09.2017, 15:46

Lillymaus hat geschrieben:Oder muss ich mir das so vorstellen, dass die RS ja dafür da ist die Gebühren eines Verfahrens zu tragen. Sollten diese nicht erstattet werden, ist es das Risiko der RS. Der Mandant muss erst einmal seinen Anspruch befriedigen
Genau, in kurzen Worten lässt sich das so sagen.
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#10

25.09.2017, 15:58

Und da die RSV bereits alle Kosten und Gebühren gezahlt hat, spielt die Verrechnung gar keine Rolle. In solchen Fällen, wie ich geschrieben habe, immer erst an den Mandanten zahlen. Was ist denn wenn der DS nur einmal zahlt? Dann guckt der Mandant in die Röhre und die RSV freut sich.
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