Soenny hat geschrieben:Und da die RSV bereits alle Kosten und Gebühren gezahlt hat, spielt die Verrechnung gar keine Rolle. In solchen Fällen, wie ich geschrieben habe, immer erst an den Mandanten zahlen. Was ist denn wenn der DS nur einmal zahlt? Dann guckt der Mandant in die Röhre und die RSV freut sich.
Zahlungen durch Schuldner - Erstattung an RS?
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Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.