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Welches Rechtsmittel ist zu notieren?

Verfasst: 23.08.2017, 15:30
von Sveta
Hallo ans Forum,

ich schätze, dieses Thema ist im falschen Unterbereich, aber ich habe nichts "passendes" gefunden.

Meine Frage:
Ich habe hier ein Schlussurteil im Urkundenprozess vorliegen, mit dem vorangegangene Urkundsvorbehaltsurteile abgeändert werden.

Kann ich hier gemäß § 599 ZPO auch die Berufung notieren?

Danke für Hilfe.
Sveta

Re: Welches Rechtsmittel ist zu notieren?

Verfasst: 25.08.2017, 09:32
von icerose
Warum nicht? Sofern die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung vorliegen, sollten die Fristen notiert werden.
Generell gilt: Im Zweifel für die Frist. ;)