Aktenführung, "unwichtige" Korrespondenz mit Mdt. etc.

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Antworten
Kikki
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 11.04.2014, 15:30
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

03.07.2017, 17:19

Hallo,

hat jemand einen Rat für mich, welche Korrespondenz mit dem Mandanten nicht unbedingt aufzubewahren ist? Zum Beispiel, wenn man sich für die Übersendung von Unterlagen schriftlich bedankt oder einen Gesprächstermin vereinbart hat...kann man solche Schreiben bedenkenlos vernichten, damit die Akten nicht überfüllt sind?

Danke vorab!
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

03.07.2017, 17:24

meiner Meinung nach ja, kann entsorgt werden. Ich hefte so ganz banale Sachen (die reinen "zur-Kenntnis-Übersender") gar nicht erst ab. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2974
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#3

03.07.2017, 22:09

Also ich hab das oft genug dass Mandanten sagen sie haben etwas nicht bekommen, ich hefte eigentlich alles ab oder mache ansonsten einen Vermerk
Bild
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#4

03.07.2017, 22:39

paralegal6 hat geschrieben:Also ich hab das oft genug dass Mandanten sagen sie haben etwas nicht bekommen, ich hefte eigentlich alles ab oder mache ansonsten einen Vermerk
Dito. Ansonsten gibts genügend Mandanten, die, wenns mal krumm läuft, plötzlich felsenfest davon überzeugt sind, davon hätten sie ja niiie nich was gehört...

Wer schreibt, der bleibt. Und wenns im Notfall nur zur E-Akte gespeichert ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#5

04.07.2017, 08:11

Einfache Übersendungsschreiben oder Terminvereinbarungen werden lediglich gespeichert. Das gleiche gilt für Übersendungsschreiben von Rechnungen. Die hefte ich nicht mehr ab, kann sie im System aber jederzeit aufrufen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#6

04.07.2017, 09:20

paralegal6 hat geschrieben:Also ich hab das oft genug dass Mandanten sagen sie haben etwas nicht bekommen, ich hefte eigentlich alles ab oder mache ansonsten einen Vermerk
Oh ja das kenne ich auch zur Genüge und deshalb vermerken wir auf allen Schreiben, die in Kopie an den Mandanten rausgingen auf dem Original, dass die Durchschrift an den Mandanten rausging mit Datum. Außerdem haben wir ein Postausgangsbuch in dem alles nochmal aufgeschrieben wird. Ist zwar mühselig aber das hat schon ganz oft als Beweis hergehalten und ist daher nicht zu unterschätzen!

Ansonsten sehe ich das auch so, dass bloße Kenntnisnahme-Nachrichten ohne besonderen Inhalt hier nicht wichtig sind, wenn man irgendwie anderweitig einen Nachweis führt, dass der Mandant diese Unterlagen zur Kenntnis bekommen hat. Aufbewahren, wenn die Angelegenheit wirklich abgeschlossen ist, muss man die dann aber wirklich nicht.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#7

04.07.2017, 10:07

paralegal6 hat geschrieben:Also ich hab das oft genug dass Mandanten sagen sie haben etwas nicht bekommen, ich hefte eigentlich alles ab oder mache ansonsten einen Vermerk
von denen hab ich nicht sonderlich viele, eher wenige, dennoch können wir jede auch noch so kleine "Bewegung" elektronisch nachvollziehen. Das hängt auch mit den E-Akten zusammen - wir wollen ja irgendwann doch mal vom Papier weg. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Kikki
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 11.04.2014, 15:30
Beruf: RA-Fachangestellte

#8

04.07.2017, 10:51

Herzlichen Dank für die vielen Antworten! Das Vorgehen, auf den Original-Schreiben einen Vermerk zu hinterlassen, dass der Mandant eine Kopie davon erhalten hat, finde ich sehr gut!
Antworten