Aufbewahrung der alten Terminskalender

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butterflybabe
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#21

16.08.2007, 12:37

Also ich notiere Fristen und Termine im PC-Kalender und im Handkalender. Den Handkalender würd ich mindestens 5 Jahre aufbewahren, halt so lange, wie die Akten auch aufbewahrt werden müssen, und zwar dann, wenn sonst kein anderer Kalender geführt wird. Wie soll man denn dann dokumentieren, wenn noch ein Mdt vor einigen Jahre den Chef aufgrund einer Frist verklagt?
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schneeflocke
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#22

16.08.2007, 12:46

Bino hat geschrieben:Also ich bin letztens auch gerade über den Berg alter Kalender von vor 8 Jahren gestolpert. Mein Chef sagte, dass ich die letzten beiden aufheben soll und der Rest kann in den Mülleimer wandern.
Parallel machen wir über den Computer noch Fristenausdrucke. Die heben wir auch nur 2 Jahre auf.
Mülleimer?

Genau das ist mein Problem. Ich soll irgendwann mal, in den nächsten Wochen mich rumhören, welche Firmen fachgerecht Altpapier entsorgen. Wir haben die Ablage von mehr als 16 Jahren im Archiv, nebst allen anderen Sachen, wie Kalender, Kontoauszüge, Buchungsbelege usw.

Das geht nicht einfach so in den Müll. Hat jemand mit so etwas schon mal eine Firma beauftragt und wenn ja welche und wenn ja, wie teuer war das?
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Vorzimmerkeule
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#23

16.08.2007, 14:08

Ich persönlich finde es eigentlich vollkommenen Quatsch, einen Fristenkalender aufzuheben. Mal abgesehen davon, dass wir den ohnehin ausschließlich im PC führen. "Brennende" haben wir im Kopf, selbst wenn der PC mal gar nimmer funktionieren sollte. Alles andere wird ohnehin sofort bearbeitet. Von daher kann da auch nüscht passieren.

Was bringt es mir bzw. dem RA, wenn der Mdt. ihn wegen einer Fristversäumung oder ähnlichem verklagt und ich dann nachweisen kann, dass ich die Frist im Fristenkalender richtig eingetragen habe. Gar nichts! Das Schreiben in der Handakte z. B. "Herr XY bis zum ?? müssen wir auf den gegnerischen Schriftsatz erwidern, wir bitten dringend um ihre Rücksprache bis zum ??" ist doch das einzige, was mir bzw. dem RA wirklich was in der Sache bringt, um nachzuweisen, dass die Schuld der Fristversäumung gegebenenfalls beim Mdten. selbst liegt.

Ist aber nur meine ganz persönliche Meinung und Gott sei Dank teilen meine Chefs die mit mir.

Ich glaube nicht, dass eine Verpflichtung besteht, sowohl eine Fristen- oder Besprechungsterminkalender aufzuheben, auch wenn es in vielen Praxen 100 %-ig anders gehandhabt wird.
Liebe Grüße, Manu
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Pepsi
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#24

16.08.2007, 14:14

schneeflocke, guck mal hier, die sind sehr bekannt

http://www.reisswolf.de/

da bekommst du n Behälter hingestellt, da haust du alles rein, samt Ordner etc. und dann bekommste ne Quittung und die vernichten das
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Tina112
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#25

16.08.2007, 14:49

@ schneeflocke:

Reisswolf war vor zwei Jahren auch bei uns und hat die Unterlagen abgeholt. Richtig nett mit kleinen verschließbaren Containern. Leider habe ich keine Ahnung, was wir bezahlt haben. Kommt ja aber auch auf die Menge an. Hol dir doch einfach einen Kostenvoranschlag, wenn die auch in eurer Nähe sind.
Liebe Grüße

Tina

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :-)
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schneeflocke
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#26

16.08.2007, 14:49

Pepsi hat geschrieben:schneeflocke, guck mal hier, die sind sehr bekannt

http://www.reisswolf.de/

da bekommst du n Behälter hingestellt, da haust du alles rein, samt Ordner etc. und dann bekommste ne Quittung und die vernichten das
Danke. Guck heut abend mal rein.
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