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Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 13:03
von Kaffeeschubse
Ich fertige alles im Entwurf, dann wird ´drübergeschaut, ggf. geändert. Wenn mir etwas zu kompliziert ist, dann wird halt nur das Rubrum gefertigt bis zur Begründung.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 13:46
von Zitrone28
Unsere Kanzlei ist recht klein: 3 Anwälte, 3 Angestellte.
Ich bin allerdings die einzige, die in Vollzeit arbeitet. Meine Kolleginnen arbeiten nur halbtags und dreivietel. Dienstags und Mittwochs bin ich nachmittags komplett alleine und dann kommt eben alles auf mich zu.

Wenn ich darüber nachdenke, wurmt mich am meisten die Null-Bock-Einstellung von meinem Chef und dass ich quasi seine Arbeit mit meinem Angestelltengehalt machen soll. Die Geldsache wurde hier ja mehrmals erwähnt.

Ich kam vor knapp zwei Jahren hierher und war erstaunt, dass so viel von den Angestellten selbstständig bearbeitet wird. Das hat mich jedoch gefreut und es macht mir auch Spaß, denn in der alten Kanzlei ist jeder noch so kleine Pups diktiert worden. Von dort kannte ich, dass unliebsame und schwierige Schriftsätze an den neu eingestellten Anwalt oder einen Referendar verteilt werden.

Wie gesagt, habe ich kein Problem damit, selbstständig Schreiben und "Standard"-Schriftsätze vorzubereiten.
Aber ich finde, dass weitläufige und wichtige Schriftsätze nicht in mein Aufgabengebiet fallen. Dann hätte ich ja auch studieren können, wenn ich das gewollt hätte.

Er liest sich natürlich alles durch, was ich schreibe und macht kleine Änderungen, aber im großen und ganzen wird mein Schriftsatz beibehalten. Es steht auch oft drunter "Super" oder Toller Entwurf" oder "sehr gut". Aber ich finde, der Chef macht es sich zu einfach.

Ich habe ihn vorhin mal darauf angesprochen. Er meinte, er kann das zwischen "Tür und Angel" nicht besprechen und wir setzen uns morgen zusammen, um darüber zu reden. Da ich auch schon "Gehaltserhöhung" erwähnt habe, habe ich mir wohl einen Bock geschossen, wenn er darauf eingeht. Dann muss ich zukünftig wohl weiter die Schriftsätze machen. Aber dann würde finanziell wenigsten mehr bei rum kommen, wenn ich ihn schon so viel entlaste.

Was meint ihr?

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 13:52
von icerose
also ich liebe es, mal eine Klage oder nen größeren Schriftsatz zu machen. Ich darf immer gerne, wenn ich ZEIT und Lust dafür habe, Entwürfe fertigen. Und Cheffe hat auch schon mal (nach einem dreiwöchigen Urlaub) gesagt: "Mensch, Frau Icerose, da brauch ich ja gar nicht mehr herkommen." Darauf meinte ich zu ihm: "Vielen Dank für das Komplimtent, Cheffe, aber ganz ohne Sie geht es dann doch nicht. Ein paar Unterschriften gelegentlich wären sehr hilfreich. :lolaway "
Ergo: er freut sich immer, wenn schon was vorbereitet ist, aber wenn ich keine Zeit hab, macht er seinen Job - ohne Murren :lol: - selber. Und manchmal macht er sogar Teile meines Jobs. ( :motz )

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 14:09
von Pitt
Du fühlst dich nicht grundsätzlich überfordert, Schriftsätze zu entwerfen, Dein Chef setzt auch mal ein paar lobende Worte unter deine Entwürfe und Du hast das Thema Gehaltserhöhung bei ihm erwähnt. Ich finde nicht, dass Du damit einen Bock geschossen hast. Ich denke, dass dein Chef so oder so auch in der Zukunft versuchen wird, dir Entwürfe auf den Tisch zu packen, weil er schlicht und ergreifend weiß, dass Du es kannst. Was hast Du also zu verlieren? Was natürlich nicht geht, ist das Abwälzen von Schriftsatzentwürfen, die Du mangels Jurastudium nicht alleine fertigen kannst. Wenn Du also die ganze Zeit bei einem Entwurf ein ungutes Bauchgefühl hast und dich fragst, ob das alles so passt, dann solltest Du die Akte wieder auf seinen Tisch zurückpacken. Gleiches gilt, wenn Du deine "normale Arbeit" nicht mehr schaffst, weil die Schriftsatzentwürfe so viel Zeit schlucken. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass da ruckzuck ein paar Stunden verstreichen können. Ich drücke Dir die Daumen, dass das Gespräch mit deinem Chef gut verläuft und er einsieht, dass es eben auch Akten gibt, die eindeutig "Chefsache" sind.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 14:16
von Sputnik85
Wäre sicher - schon allein der Zeit wegen - sinnvoll, wenn du zwar Entwürfe fertigst, aber die Feinheiten ihm überlässt. Gerade "Literatur wälzen" ist ja schön und gut, aber du hast einfach zu viele andere Aufgaben. Für eine Klage dann vier Stunden zu "verlieren" ist meiner Meinung nach nicht der Sinn deiner Anstellung.

Rede offen mit ihm über die Situation morgen. Bereite dich allerdings heute auch schon auf das Gespräch vor.

Und berichte wie es war :)

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 23.06.2017, 07:51
von Sunny1393
Ich bin ja schon echt erstaunt, wie viele hier jede Menge Sachen selbständig machen können, dass wäre in meiner Ausbildung damals gar nicht so gewesen und hätte mich wohl gefragt, ob ich hier den falschen Beruf erlerne. :mrgreen:

Ich bin noch nicht sehr lange ausgelernt und von meiner Ausbildungskanzlei war ich gewohnt, dass auch jeder noch so kleine Kram diktiert wurde, obwohl man das hätte auch selber machen können. Da gewöhnt man sich schon leider daran, das Gehirn abzuschalten und man will einfach nicht mehr nachdenken und das hatte so fatale Folgen.

Als ich dann gewechselt bin (eigentlich wollte ich gar nicht mehr in eine Kanzlei aufgrund der obigen Situation und ich dachte, dass das überall so wäre :panik ), habe ich dort dann auch von Tag zu Tag immer mehr selbständig Sachen gemacht, da ich das Problem meinem Chef schon geschildert hatte und er da noch Rücksicht nahm und sehr viel Geduld hatte, da es anfangs echt nicht einfach war.

Schriftsätze werden hier im Entwurf vorbereitet und der Anwalt macht dann schließlich die Begründung. Einmal habe ich mich mal an einer Klage selber versucht, da ich viel Zeit hatte und am Ende war diese auch gar nicht mal so schlecht gewesen.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 23.06.2017, 08:07
von Sputnik85
Sunny1393 hat geschrieben:Ich bin ja schon echt erstaunt, wie viele hier jede Menge Sachen selbständig machen können, dass wäre in meiner Ausbildung damals gar nicht so gewesen und hätte mich wohl gefragt, ob ich hier den falschen Beruf erlerne. :mrgreen:
In meiner Ausbildung habe ich sogut wie nichts gelernt. Ich habe das selbständige arbeiten (Klagen erstellen, usw.) erst "gelernt" als ich in der Folgekanzlei in Frankfurt war. Mein Chef hat damals viel Vertrauen in mich gesetzt, das war gut. Er nannte mich immer "Kollegin" ("Guten Morgen Frau Kollegin" ;) ) War eine tolle Zeit und ich bin ihm sehr dankbar.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 23.06.2017, 10:12
von Neffi
in meiner Ausbildungskanzlei war es auch so, dass Forderungsbeitreibung komplett durch das Sekretariat erstellt wurden. Somit durfte ich zum Ausbildungsende hin auch Anspruchsbegründungen entwerfen, was mir auch Spaß gemacht hat und mich dahingehend bestätigt hat, dass ich meinen Job gut mache. Leider wurde ich nicht übernommen und musste was neues gesucht.

Dort war ich für 2 Anwälte zuständig, Zivilrechtler + Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht durfte ich dann die Kündigungsschutzklage (Lückentext) machen. Nach ca. 1 Jahr gabs dann die ersten Honorarforderungen, für die Anspruchsbegründungen gemacht werden sollten. Ich hab mich bei einer Sache freiwillig gemeldet, weil die Schuldnerin mich ständig mit "ich zahl gleich morgen" angelogen hat und das zur persönlichen Vendetta wurde :D

Schein ich auch ganz gut gemacht zu haben (außer dass der Text erheblich eingekürzt wurde, weil mit weniger das gleiche erreicht werden konnte), danach habe ich von beiden Chefs am Anfang einfache und zum Schluss schwerere Sachen (Zeugnisse, Arbeits- Aufhebungsverträge, Klageerwiderungen, Vergleichstexte) bekommen. Es wurde immer dazugesagt, obs Eilig ist oder nicht, meist hatte ich ca. eine Woche zum bearbeiten Zeit, weshalb ich immer gesagt habe, dass ichs schon machen kann. Dadurch dass ich als einzige zwei Anwälte zu betreuen hatte, war das aber irgendwann echt schwierig alles mit den normalen aufgaben zu vereinbaren. WVs sind komplett liegen geblieben (außer dass ich meist 2 mal im Jahr zum Rechnungen anmahnen kam). Habe versucht, dass mit 9 Stundentage - teilweise auch ohne Mittag - zu kompensieren. Geht natürlich nicht, wodurch ich dann auch krank geworden bin. Mein einer Chef (Partner) kam dann auch zu mir und meinte, er bespricht mal, was man machen kann und geändert hat sich aber nix. als ich dann 3/4 Jahr krank zur Arbeit gegangen bin hab ich mich selbst gekümmert. Ein RA wurde dann an eine andere Sekretärin abgegeben, kam trotzdem zu mir, weil die ein A vom B nicht unterscheiden konnte und dann hab ich gekündigt.

Jeder muss selbst wissen, ob er die zusatzaufgaben übernehmen möchte. Ich war - bis ich (noch nicht mal 30 Jahre alt und erst ca. 6 Jahre im Beruf) krank wurde - stolz darauf, dass mich die RAs als kompetent angesehen haben, ich bzgl. Rechtsangelegenheiten um Meinung gebeten wurde, RAs mit mir gefachsimpelt und mich auch weitergebildet haben. Der Gedanke, dass das ja deren Job ist, den ich übernehme und die einen faulen Lenz schieben, im Internet surfen, Privatsachen machen usw. kam ich erst später, weil ich während der Krankphase, wo ich langsamer gemacht habe erst mitgekriegt hab.
Trotzdem bereue ich es nicht, auch wenn ich ein extrem gutes Zeugnis erhalten habe und mir von potentiellen Neuarbeitgebern anhören durfte, dass sie mich nicht wollen, weil ich Ihnen ja die Arbeit wegnehmen könnte.

Auf meiner jetzigen Stelle merk ich erst, wie viel ich im StrafR, VersR, BauR, WirtschaftsR usw. nicht weiß, wo ich dann ständig allein wg. Abrechnungen in Kommentaren etc. recherchieren oder hier fragen muss ;)

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 23.06.2017, 10:35
von Anahid
Das Thema wurde hier unter Müsst Ihr Klageerwiderungen fertigen? schon ausführlich diskutiert. Ich frag mich echt, warum die ganze Diskussion hier jetzt wieder von vorne los geht. :kopfkratz

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 23.06.2017, 10:57
von Sputnik85
Anahid hat geschrieben:Das Thema wurde hier unter Müsst Ihr Klageerwiderungen fertigen? schon ausführlich diskutiert. Ich frag mich echt, warum die ganze Diskussion hier jetzt wieder von vorne los geht. :kopfkratz
Ha! Wusste ich doch!