Vollmacht 141 Abs. 3 ZPO
Verfasst: 10.05.2017, 21:54
Hallo,
ich traue mich gar nicht zu fragen, aber wen soll ich sonst fragen ...
Wir vertreten einen Mandanten in einem Prozess. Jetzt würde der Geschäftsführer zum Termin persönlich geladen. Da das Verfahren in einem anderen Bundesland läuft, wollen wir nicht selbst zum Termin fahren, sondern einen Kollegen beauftragen.
Wie läuft das jetzt mit der Vollmacht gemäß 141 Abs. 3 ZPO? Erteilt der Geschäftsführer uns diese Vollmacht mit der Ergänzung, dass wir auch entsprechende Untervollmacht erteilen dürfen (für den Termin)?
Sorry, aber meine Ausbildung ist schon ewig her und in der Praxis hab ich das irgendwie nie gebraucht ...
ich traue mich gar nicht zu fragen, aber wen soll ich sonst fragen ...
Wir vertreten einen Mandanten in einem Prozess. Jetzt würde der Geschäftsführer zum Termin persönlich geladen. Da das Verfahren in einem anderen Bundesland läuft, wollen wir nicht selbst zum Termin fahren, sondern einen Kollegen beauftragen.
Wie läuft das jetzt mit der Vollmacht gemäß 141 Abs. 3 ZPO? Erteilt der Geschäftsführer uns diese Vollmacht mit der Ergänzung, dass wir auch entsprechende Untervollmacht erteilen dürfen (für den Termin)?
Sorry, aber meine Ausbildung ist schon ewig her und in der Praxis hab ich das irgendwie nie gebraucht ...