Mandatskündigung - Erklärung gegenüber Schuldnern usw nötig?
Verfasst: 22.03.2017, 10:12
Guten Morgen zusammen!
Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage richtig hier (falls nicht, bitte ich um Mitteilung, damit ich es im richtigen Unterforum posten kann).
Ein Mandant, für den wir den Forderungseinzug gemacht haben, hat uns nun durch seinen neuen Anwalt die Mandatskündigung ausgesprochen.
Jetzt haben wir allerdings in ein paar Akten Ratenzahlungen laufen und in ein paar Akten auch laufende Pfändungen.
Es ist klar, dass ich den entsprechenden Schuldnern und Drittschuldnern nun mitteilen muss, dass wir nicht länger beauftragt sind, aber meine Chefin bezweifelt, dass wir auch den neuen Anwalt mitteilen müssen.
Reicht es, wenn ich den Schuldnern und Drittschuldnern mitteile, sie sollen sich künftig direkt an den (früheren) Mandanten, also den Gläubiger, wenden?
Für mich klingt das falsch, da wir ja wissen, dass der Mandant nun anderweitig anwaltlich vertreten wird.
Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage richtig hier (falls nicht, bitte ich um Mitteilung, damit ich es im richtigen Unterforum posten kann).
Ein Mandant, für den wir den Forderungseinzug gemacht haben, hat uns nun durch seinen neuen Anwalt die Mandatskündigung ausgesprochen.
Jetzt haben wir allerdings in ein paar Akten Ratenzahlungen laufen und in ein paar Akten auch laufende Pfändungen.
Es ist klar, dass ich den entsprechenden Schuldnern und Drittschuldnern nun mitteilen muss, dass wir nicht länger beauftragt sind, aber meine Chefin bezweifelt, dass wir auch den neuen Anwalt mitteilen müssen.
Reicht es, wenn ich den Schuldnern und Drittschuldnern mitteile, sie sollen sich künftig direkt an den (früheren) Mandanten, also den Gläubiger, wenden?
Für mich klingt das falsch, da wir ja wissen, dass der Mandant nun anderweitig anwaltlich vertreten wird.