Mandatskündigung - Erklärung gegenüber Schuldnern usw nötig?

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Inkasso-Tante
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#1

22.03.2017, 10:12

Guten Morgen zusammen!

Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage richtig hier (falls nicht, bitte ich um Mitteilung, damit ich es im richtigen Unterforum posten kann).

Ein Mandant, für den wir den Forderungseinzug gemacht haben, hat uns nun durch seinen neuen Anwalt die Mandatskündigung ausgesprochen.
Jetzt haben wir allerdings in ein paar Akten Ratenzahlungen laufen und in ein paar Akten auch laufende Pfändungen.

Es ist klar, dass ich den entsprechenden Schuldnern und Drittschuldnern nun mitteilen muss, dass wir nicht länger beauftragt sind, aber meine Chefin bezweifelt, dass wir auch den neuen Anwalt mitteilen müssen.
Reicht es, wenn ich den Schuldnern und Drittschuldnern mitteile, sie sollen sich künftig direkt an den (früheren) Mandanten, also den Gläubiger, wenden?
Für mich klingt das falsch, da wir ja wissen, dass der Mandant nun anderweitig anwaltlich vertreten wird.
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Kaffeeschubse
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#2

22.03.2017, 10:27

Ich würde da gar nichts machen, soll doch der neue Anwalt die Schuldner anschreiben. Kostet doch nur Zeit und Geld.
Meine Arbeitsplatz ist sicher. Niemand will ihn.
jenniver
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#3

22.03.2017, 10:29

M. E. der neue Anwalt, der muss ja auch seine Bevollmächtigung gegenüber den Schuldnern und Drittschuldnern abgeben.
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#4

22.03.2017, 10:35

Das Problem, das ich sehe, ist das Folgende:

Aktuell liegen die Akten ja noch vollständig bei uns.

Wir sollen jetzt -von der Chefin aus- erst einmal genau prüfen, ob noch etwas offen zur Zahlung durch den Mandanten offen ist, gegebenenfalls Abrechnungen erstellen und erst nach Eingang der Zahlungen die Handakten an den neuen Anwalt herausgeben.
So lange kann der neue Anwalt natürlich nicht wirklich tätig werden und ich möchte nach Möglichkeit ausschließen, dass wir irgendwie in die Haftung reinrutschen. Vor allem, weil es ein paar Querelen mit dem neuen Anwalt gibt und ich fürchte, dass er uns in die Pfanne hauen will, sobald sich ihm eine Gelegenheit bietet.
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#5

22.03.2017, 11:33

Ich würde die Drittschuldner bzw. Schuldner schon anschreiben, damit die nicht mehr an Euch zahlen. Euch ist doch bestimmt die Bankverbindung des Mandanten bekannt; die würde ich angeben, damit die ihre Raten dahin zahlen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#6

28.03.2017, 09:01

Ich habe jetzt nochmals mit einem Anwalt und mit der Rechtsanwaltskammer München über die Sache gesprochen.
In beiden Fällen wurde mir versichert, dass ich entsprechende Schreiben an Schuldner und Drittschuldner zumindest mit Verweis auf den Gläubiger für die künftige Korrespondenz senden darf aber nicht muss.
Zur Sicherheit werden wir es wohl machen, damit wir eben nicht noch monate- und jahrelang zu einem beendeten Mandat Schreiben und Zahlungen an den Gläubiger, also unseren Ex-Mandanten, weiterleiten müssen.
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