Wer verauslagt die Gerichtskosten bei euch?

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mickeymouse94550
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#1

15.03.2017, 16:07

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie das andere Kanzleien machen, wenn Gerichtskosten anfallen.
Gebt ihr die bei Deckungszusage durch die Rechtsschutz direkt an diese weiter?
Verlangt ihr es bei Mandatem ohne Rechtsschutz von den Mandanten?
Oder verauslagt das bei euch die Kanzlei?

Sorry für die Frage, aber ich war ein paar Jahre raus aus dem Beruf und kenne es eigentlich nur so, daß das in aller Regel die Kanzlei verauslagt.

Vielen :thx schon mal jetzt für eure Info´s!
Bianca666
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#2

15.03.2017, 16:10

Wir handhaben das unterschiedlich.

Mal gebe ich diese der Rechtsschutz selbst auf, was heißt, wenn sich der Chef nicht vorher die Akte krallt dann immer. :P

In seltenen Fällen schreiben wir den Mandanten an, er soll überweisen.

Meistens überweist der Chef einfach selbst und holt es sich wieder. Vorallem deshalb weil es schneller geht.
Dinge die eine Rechtsanwaltsfachangestellte nie sagen würde.....

Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
tiko73

#3

15.03.2017, 16:15

Wenn eine RS vorhanden ist, bekommt die RS die GKR m.d.B.u. Ausgleich, ansonsten geht sie an den Mdt. mit dem Hinweis, dass er sie umgehend begleichen soll (und uns nach Möglichkeit noch ne Info dazu gibt, wann er sie gezahlt hat).
Wir verauslagen nur in gaaaanz seltenen Fällen selbst die GK.
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Mel Kunterbunt
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#4

15.03.2017, 16:16

Also mein Anwältin legt IMMER eine Kostenvorschussrechnung an den Mandanten (falls vorhanden an die RSV). Erst nach Bezahlung dieser geht die Klage raus.
Meine beiden Anwälte handhaben das anders. Da verauslagen wir immer und holen uns die erst am Ende des Verfahrens wieder.
Hühnerhaufen
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#5

15.03.2017, 16:26

Der Rechnung der Justizkasse wird an den Mandanten weitergeleitet zur Zahlung. Wir verauslagen nur in ganz seltenen Fällen.
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Pepples
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#6

15.03.2017, 16:48

Aufgrund des immer schlechter werdenen Zahlungsverhaltens der Mandanten, gehen wir grundsätzlich nicht mehr in Vorleistung mit den GK. :vogel
Entweder wird eine Vorschussrechnung auch über die gerichtlichen Gebühren erstellt, in der dann auch die GK drin sind. Erst nach Zahlung geht dann die Klage raus. Oder RS/Mdt kriegt die Rechnung der Jusitzkasse mit der Bitte um Ausgleich.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Chrissy Feldy
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#7

15.03.2017, 17:57

Rechnungen des Gerichtsvollziehers, der Gerichtskasse etc. gehen an den Mandanten bzw. die Rechtsschutzversicherung mit der Bitte um Bezahlung. Bei einigen Mandanten mach ich den Zusatz, dass sie mich nach Begleichung unterrichten sollen.

Anfangs war es in dem Büro so, dass der Anwalt die Kosten vorgelegt hat, aber dann den Geldern hinterher laufen musste. Somit hab ich das dann nach Absprache mit ihm umgestellt.
L.G. Chrissy
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Anahid
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#8

15.03.2017, 18:09

Kommt auf die Höhe an. Bei Gerichtsvollzieherkosten und Gerichtskosten in der ZV sowie auch bei kleineren Mahnverfahren gehen wir in Vorlage. Sobald die Kosten 150,00 € übersteigen gehen wir nur noch in Vorlage, wenn eine RSV besteht und holen uns dann dort das Geld wieder. Gibt es keine RSV, werden die Kosten beim Mandanten angefordert und erst nach Zahlung die Klage oder was auch immer eingereicht.
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Vulpes
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#9

15.03.2017, 21:08

Also wir machen das so:

Wenn RSV vorhanden ist wird die GK-Rechnung an diese mit der Bitte um Zahlung weitergeleitet.

Hat der Mandant keine RSV dann bekommt er die Rechnung zugeschickt.

Wir verauslagen eigentlich nie, dass kommt gaaaanz selten vor.
LG Vulpes
Sonnenkind
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#10

16.03.2017, 07:20

Bei uns werden die GK auch nie verauslagt. Entweder der Mandant zahlt diese vor Klageeinreichung oder wir holen sie uns bei der RS. Von früheren Kanzleien weiß ich noch zu gut, wie wir teilweise dann die Kosten von den Mandanten gar nicht bekommen haben.
In der jetzigen Kanzlei hält sich das super in Grenzen. Wir haben so gut wie keine ZV-Sachen gegen eigene Mandanten. Deshalb finde ich diese Vorgehensweise, dass GK vorab verlangt werden - bei uns sogar auch die jeweils bereits entstandenen Gebühren - sehr gut, nachdem so bereits festgestellt werden kann, wenn ein Mandant Zahlungsschwierigkeiten hat.
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