Empfangsbekenntnisse bei Mandatsniederlegung
Verfasst: 06.02.2017, 11:29
Folgender Sachverhalt: Rechtsstreit beim LG, Mandat niedergelegt, es hat sich kein neuer PV bestellt. Damit bleibt der alte PV zustellungsberechtigt und sämtliche Zustellungen werden auch an diesen vorgenommen.
Jetzt kam die Terminsladung. Sehe ich es richtig, dass ich zwar berechtigt wäre, das EB zurückzuschicken, ich dazu aber nicht verpflichtet bin? Die Kommentierung zu § 172 ZPO ist leider nicht eindeutig.
Ich brauche etwas, was ich dem Gericht entgegensetzen kann. Dieses fordert mich auf, das EB zurückzuschicken. Ich meine aber, dass ich das nicht muss. Ich muss lediglich den Ex-Mandanten über das Schriftstück in Kenntnis setzen und ihn ggf. belehren.
Jetzt kam die Terminsladung. Sehe ich es richtig, dass ich zwar berechtigt wäre, das EB zurückzuschicken, ich dazu aber nicht verpflichtet bin? Die Kommentierung zu § 172 ZPO ist leider nicht eindeutig.
Ich brauche etwas, was ich dem Gericht entgegensetzen kann. Dieses fordert mich auf, das EB zurückzuschicken. Ich meine aber, dass ich das nicht muss. Ich muss lediglich den Ex-Mandanten über das Schriftstück in Kenntnis setzen und ihn ggf. belehren.