Honorarrechnung einscannen und per Email verschicken?

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Jara
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#1

06.02.2017, 10:40

Guten Morgen,

eine Mandantin ist an uns herangetreten und bittet darum zukünftig unsere Honorarrechnungen per Email zu erhalten.

Spricht etwas dagegen die Rechnungen unterzeichnen zu lassen und anschließend (ausschließlich) als pdf per Email zu verschicken?

Unterschrieben muss sie ja sein, das ergibt sich doch nach wie vor aus dem Gesetz, sonst könnte sie ja direkt aus word heraus versandt werden.

Wir nutzen derzeit kein Anwaltsprogramm sondern arbeiten mit den gängigen Office-Programmen.

DANKE
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Lämmchen
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#2

06.02.2017, 10:41

Da spricht nichts dagegen. Einige Mandanten bekommen die Rechnungen auch lediglich in eingescannter (und unterzeichneter) Form.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Sonnenkind
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#3

06.02.2017, 11:12

Ich scanne die Rechnungen teilweise auch ein und versende sie.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
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likema31
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#4

06.02.2017, 11:46

Das machen wir teils auch so.
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booo
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#5

06.02.2017, 13:41

Ich füge im Word gleich die eingescannte Unterschrift (als Bilddatei dann quasi) mit ein, dann spare ich mir das nachträgliche Scannen :mrgreen:
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Jara
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#6

08.02.2017, 16:45

Okay!

Danke für Eure Antworten, ich war nicht sicher, ob das so gehandhabt wird in der Praxis.
Manuela1
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#7

05.05.2017, 21:40

Wenn ich mich hier mal kurz anschließen darf: Wie ist das dann mit der Aufbewahrung? Packt Ihr das Original in die Akte (sofern noch in Papierformat geführt) oder zum Kontoauszug, wenn das Geld kommt oder packt Ihr es in den Ordner, wo die Rechnungen chronologisch aufbewahrt werden?
Jara
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#8

29.05.2017, 08:12

Guten Morgen,

das ist eine gute Frage!

Da ich den Fall praktisch jetzt noch nicht hatte, habe ich darüber auch noch nicht nachgedacht.

Eigentlich müsste ja der Rechnungsempfänger, also die Mandantschaft das Original aufbewahren.

Ich glaube, ich würde einen extra Ordner anlegen, den ich dann auch für mindestens 10 Jahre aufbewahren würde.

Schönen Montag 8)
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Tigerle
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#9

29.05.2017, 09:23

Der Empfänger muss die Rechnung in der Form archivieren, wie er sie bekommen hat.

http://www.ferd-net.de/front_content.php?idcat=276&
Butterblume
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#10

29.05.2017, 17:27

Wir verschicken unsere Rechnungen schon seit einiger Zeit elektronisch signiert per Email. Diese werden zweimal ausgedruckt, ein Exemplar für die Akte und das zweite für die Buchhaltung.
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