Fristen auf EB?

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Vorzimmerlöwe
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#1

01.02.2017, 09:38

Hallo :wink1

Es passiert zwar recht selten, aber heute hatte ich wieder einen Brief vom Gericht in der Post, wo die Frist zur Stellungnahme auf dem EB notiert war.
Ich guck eigentlich nie auf das EB, ob da was von Fristen steht. Mein Chef hat es zum Glück gesehen.
Zumal ich die EBs i. d. R. gleich wieder per Post zurückschicke an die Gerichte und auch keine Kopie für die Akte mache.

Meine Frage: Ist das überhaupt zulässig, dass das Gericht eine Frist nur auf dem EB verfügt? Gibt es da nicht irgendeine Vorschrift?

Danke und liebe Grüße :P
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paralegal6
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#2

01.02.2017, 10:21

Habe ich ja noch nie gesehen, Fristen kommen per Verfügung
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Ciara
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#3

01.02.2017, 10:25

Ich hatte es tatsächlich auch schon einmal, aber ich schaue auch die EBs genau an, da ich kontrolliere, ob das, was auf dem EB drauf steht, was zugestellt werden soll, auch wirklich dabei ist. Wenn ich das EB per Post und nicht per Fax zurückschicke, mache ich aber auch immer eine Kopie davon bzw. spätestens dann, wenn da eine Frist drauf ist.
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Andy66
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#4

01.02.2017, 10:50

Ich hatte noch nie Fristen auf dem EB drauf. Aber ich kontrolliere immer, was draufsteht. Bei dem Chaos, das bei manchen Gerichten herrscht, stimmt das nicht immer überein. Und wenn man dann bekennt, etwas erhalten zu haben, was gar nicht dabei war, hör ich schon die Haftung klappern.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Vorzimmerlöwe
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#5

01.02.2017, 12:18

Danke für eure Antworten :)

In Zukunft werde ich mir die EBs dann genauer anschauen.

LG :wink2
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