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Re: beA

Verfasst: 18.01.2017, 15:17
von tiko73
Wenn du hochgeladen hast, sind hinter der Datei so "Bildchen" - da einfach auf das letzte mit dem Kreis und dann kannst du signieren.

Re: beA

Verfasst: 24.02.2017, 08:38
von Ardnaxela1972
Hallo Ihr Lieben, :wink1

auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt gesteinigt werde :panik :

Ich habe ja 2016 im Juni nach 5 Jahren wieder beim RA angefangen. Über beA habe ich mich hier "versucht" einzulesen. Jetzt musste ich feststellen, dass keine Karte bestellt wurde. Da mein Chef - so wie ich :oops: - nicht viel von dem "elektronischen Zeug hält" hat er mir (wem sonst) alles in der Hinsicht überlassen. Aber ich habe Fragen über Fragen. Wenn ich darf würde ich gern Euer Fachwissen nutzen (bitte beachten, ich bin da fachlich auf dem Nullpunkt)?!

LG Alex :nachdenk

Re: beA

Verfasst: 24.02.2017, 08:42
von paralegal6

Re: beA

Verfasst: 24.02.2017, 08:55
von Pitt
Hier noch ein paar Tipps für Fragen rund ums beA und den Signaturkarten:
Eine Liste mit häufig gestellten Fragen beantwortet hier die Bundesnotarkammer:
https://bea.bnotk.de/faq.html

Dann ist vor 2 Wochen die 2. Auflage von Jungbauer "Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und der ERV" erschienen (Kosten 39,00 €). Ich arbeite mich gerade da durch und finde es sehr hilfreich, weil im Buch div. Internetseiten/Anlaufstellen genannt werden, die weiterhelfen, und es Tipps zur Büroorganisation und Warnhinweise bzgl. Haftungsfallen gibt.

Das beA bietet darüber hinaus einen kostenlosen wöchentlichen Newsletter an, in dem Tipps, Tricks und Hinweise zum Umgang mit dem beA gegeben werden.

Re: beA

Verfasst: 24.02.2017, 10:06
von Ardnaxela1972
Ja genau paralegal6 da wühle ich mich schon seit Tagen durch

Ich danke Euch sehr. Aber mal so dezent gefragt: Kann ich das Kartenlesegerät für Online-Banking nutzen?

Re: beA

Verfasst: 24.02.2017, 10:08
von Ardnaxela1972
Okay Pitt dann muss ich den Chef tief in die Tasche greifen lassen für Fachliteratur. Ich hoffe er wird es überleben.

Re: beA

Verfasst: 24.02.2017, 13:37
von Butterblume
Bei dem Seminar wo ich mit meiner Kollegin war, wurde empfohlen, Testnachrichten erst einmal nur unter den Anwälten zu schicken. Sobald man gegenüber einem Gericht nach außen hin auftritt, ist man mit dem beA auch empfangsbereit!

Achtung! Testnachrichten die man an das Zentrale Schutzschriftenregister verschickt kosten übrigens 83 €!

Re: beA

Verfasst: 24.02.2017, 14:07
von tiko73
Ardnaxela1972 hat geschrieben:Ja genau paralegal6 da wühle ich mich schon seit Tagen durch

Ich danke Euch sehr. Aber mal so dezent gefragt: Kann ich das Kartenlesegerät für Online-Banking nutzen?
Ich glaube schon; meine Kollegin macht das jedenfalls und hat damit keine Probleme.

Re: beA

Verfasst: 24.02.2017, 14:08
von tiko73
Butterblume hat geschrieben:Achtung! Testnachrichten die man an das Zentrale Schutzschriftenregister verschickt kosten übrigens 83 €!
Satter Preis :schock

Re: beA

Verfasst: 27.02.2017, 10:30
von Ardnaxela1972
tiko73 hat geschrieben:
Ardnaxela1972 hat geschrieben:Ja genau paralegal6 da wühle ich mich schon seit Tagen durch

Ich danke Euch sehr. Aber mal so dezent gefragt: Kann ich das Kartenlesegerät für Online-Banking nutzen?
Ich glaube schon; meine Kollegin macht das jedenfalls und hat damit keine Probleme.
Danke dann weiß ich das schon einmal

Jetzt werde ich mich mal daran begeben, die Karte zu bestellen. Chef will nur eine - "er macht da eh nix" (Zitatende) :kopfkratz