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Rechnungsnummer altes oder neues Jahr?

Verfasst: 05.01.2017, 11:16
von Manuela1
Sagt mal, wenn Ihr jetzt am Jahresanfang Leistungen gegenüber der Mandantschaft abrechnet, die noch im alten Jahr erbracht wurden, nehmt Ihr dann die fortlaufende Rechnungsnummer aus dem alten oder dem neuen Jahr? Meine Kollegin meint, das wäre egal ... :kopfkratz

Re: Rechnungsnummer altes oder neues Jahr?

Verfasst: 05.01.2017, 11:25
von pitz
Ich denke, dass Jahr der Rechnungsstellung ist maßgeblich, nicht aber das der Leistungserbringung.

Re: Rechnungsnummer altes oder neues Jahr?

Verfasst: 05.01.2017, 13:37
von tiko73
Ich würde auf das Datum der Rechnungsstellung abstellen und bei mir bekommen auch seit dem 2.1. alle Rechnungen eine Nummer aus 2017.

Re: Rechnungsnummer altes oder neues Jahr?

Verfasst: 05.01.2017, 15:11
von paralegal6
Datum der Rechnungsstellung nehme ich. Also 2017.

Re: Rechnungsnummer altes oder neues Jahr?

Verfasst: 12.01.2017, 17:54
von sasasen01
Auf jeden Fall Rechnungsnummer aus dem neuen Jahr!

Re: Rechnungsnummer altes oder neues Jahr?

Verfasst: 15.01.2017, 19:22
von Svengie
Rechnungsnr. im neuen Jahr muss verwendet werden! Die Leistung ist zwar im letzten Jahr "angefangen", hört aber im neuen Jahr auf. Die erbrachte Leistung endet bis dato mit der Rechnungsstellung.