Rechnungsnummer altes oder neues Jahr?
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Sagt mal, wenn Ihr jetzt am Jahresanfang Leistungen gegenüber der Mandantschaft abrechnet, die noch im alten Jahr erbracht wurden, nehmt Ihr dann die fortlaufende Rechnungsnummer aus dem alten oder dem neuen Jahr? Meine Kollegin meint, das wäre egal ...
Ich würde auf das Datum der Rechnungsstellung abstellen und bei mir bekommen auch seit dem 2.1. alle Rechnungen eine Nummer aus 2017.
- paralegal6
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Datum der Rechnungsstellung nehme ich. Also 2017.
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Rechnungsnr. im neuen Jahr muss verwendet werden! Die Leistung ist zwar im letzten Jahr "angefangen", hört aber im neuen Jahr auf. Die erbrachte Leistung endet bis dato mit der Rechnungsstellung.