Rechnungsnummer altes oder neues Jahr?

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Manuela1
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#1

05.01.2017, 11:16

Sagt mal, wenn Ihr jetzt am Jahresanfang Leistungen gegenüber der Mandantschaft abrechnet, die noch im alten Jahr erbracht wurden, nehmt Ihr dann die fortlaufende Rechnungsnummer aus dem alten oder dem neuen Jahr? Meine Kollegin meint, das wäre egal ... :kopfkratz
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#2

05.01.2017, 11:25

Ich denke, dass Jahr der Rechnungsstellung ist maßgeblich, nicht aber das der Leistungserbringung.
tiko73

#3

05.01.2017, 13:37

Ich würde auf das Datum der Rechnungsstellung abstellen und bei mir bekommen auch seit dem 2.1. alle Rechnungen eine Nummer aus 2017.
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paralegal6
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#4

05.01.2017, 15:11

Datum der Rechnungsstellung nehme ich. Also 2017.
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sasasen01
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#5

12.01.2017, 17:54

Auf jeden Fall Rechnungsnummer aus dem neuen Jahr!
Svengie
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#6

15.01.2017, 19:22

Rechnungsnr. im neuen Jahr muss verwendet werden! Die Leistung ist zwar im letzten Jahr "angefangen", hört aber im neuen Jahr auf. Die erbrachte Leistung endet bis dato mit der Rechnungsstellung.
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