Mandatsannahme

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Antworten
Karen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 17.11.2016, 16:55
Beruf: Büroleiterin
Software: Phantasy (DATEV)

#1

17.11.2016, 17:46

Hallo zusammen,

ich muss unsere Mandatsannahme neu organisieren. Beim Erstberatungsgespräch haben unsere Mandanten inzwischen so viel zu unterschreiben:

-Mandantenaufnahmebogen
-Vollmacht
-Mandatsbedingungen
-Datenschutzerklärung E-Mail

und wenn es ganz blöd kommt noch
-Haftungsbeschränkung

Die Leute werden davon richtig erschlagen.

Ist das bei Euch genauso und wenn ja wie organisiert Ihr das, damit wir nicht wie ein Winkeladvokat rüberkommen? :nachdenk

Im Voraus danke.

Gruß

Karen
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

17.11.2016, 18:14

BEi uns ist das nicht so viel. Ich habe lediglich auch den Mandantenfragebogen - hier ist bei uns auch vermerkt, ob Schriftverkehr per e-Mail gewünscht wird oder nicht. Dann lass ich lediglich noch Vollmacht unterschreiben. Selbst hier gibt es Mandanten, die von so was schon völlig genervt sind.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

21.11.2016, 08:40

Mein Chef schreibt sich die Daten von Mandanten im ersten Gespräch selbst auf und will dann nur noch die Vollmacht unterschrieben haben, aber selbst das nicht immer (was echt nervig ist, wenn mann dann der Vollmacht hinterher laufen muss).

Sicher sind die ganzen Formulare, die du erwähnst sinnvoll, aber mein Chef ist der Meinung, wir wollen die Leute nicht nerven. :roll: Er ist halt einer vom alten Schlag.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Isis90
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 26.07.2012, 11:48
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Wiegendorf
Kontaktdaten:

#4

21.11.2016, 11:17

Bei uns nehmen die Rechtsanwälte die Mandantendaten einfach auf, da unterschreibt keiner für. Die Mandantin müssen eigentlich nur die Vollmacht unterschreiben, ggf. noch ne Vergütungsvereinbarung oder einen Auftrag mit Haftungsbeschränkung. Das ist immer unterschiedlich.

Mandanten, die schon des Öfteren da waren oder die den SV nur per Mail oder Telefon durchgeben, schicken wir die Vollmacht ggf. auch per Mail zu, die müssen das dann nicht im Termin unterschreiben.
I tried to act normal...
3 WORST 5 MINUTES OF MY LIFE!
Aelizia
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 718
Registriert: 22.06.2009, 13:27
Beruf: ReNo-Angestellte
Software: NoRa / NT

#5

21.11.2016, 15:01

Wir haben hier auch einen Mandantenfragebogen, der wird während der Wartezeit ausgefüllt.

Vollmacht, Vergütungsvereinbarung, Gebührenhinweis (je nach dem) während der Besprechung beim RA.
PaddiiO
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 17.10.2013, 20:18
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

21.11.2016, 15:23

Also vor dem (Erst-)Gespräch lassen wir uns vom Mandanten den "Mandanten-Fragebogen" ausfüllen. Dort soll er seine Kontaktdaten angeben und hat auch etwas zu lesen, wichtige Infos für ihn, z. B. dass wir nach dem RVG abrechnen und dass eine Beratung auch was kostet ;) Eine (vorbereitete) Vollmacht bekommt der Anwalt zum Termin mit rein und ggf. wird die vom Mandaten unterschrieben.

Früher hatten wir einen ganz einfachen "Mandanten-Fragebogen", wo Mandant nur seine Kontaktdaten notieren musste und das hat er im Besprechungstermin erledigt. Wir hatten dann aber häufig Fälle, wo Mandanten Rechnungen nach dem RVG viel zu hoch fanden "Woanders ist sowas immer günstiger" oder eine Beratung nicht bezahlen wollten "Ich hatte doch nur 1, 2 Fragen". :augenreib Wir hatten auch einmal einen Fall, da ist der "Neumandant" rausgekommen aus dem Wartezimmer und wollte mich zusammenfalten mit den ungefähren Worten "Ich unterschreib keine Zahlungsvereinbarung, ich will nur eine Beratung" - "Das ist keine Zahlungsvereinbarung, wir weisen Sie nur darauf hin, dass auch die Erstberatung mit Kosten verbunden ist - für Sie zur Information" - "Nein, NEIN, das unterschreib ich nicht, das will ich nicht bezahlen."
"Alles ist ein Rätsel und der Schlüssel zu diesem Rätsel ist ein weiteres Rätsel." :katze2
Karen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 17.11.2016, 16:55
Beruf: Büroleiterin
Software: Phantasy (DATEV)

#7

24.11.2016, 11:07

Vielen Dank für Eure Antworten.

Mein Chef ist so ein Übergenauer. Der will für alles was unterschrieben haben. Ich lass jetzt die Leute den Mandantenaufnahmebogen ausfüllen und lege die Erklärung zum E-Mail Verkehr zu. Das machen wir vor allem deßhalb, falls mal eine wichtige Mail mit Frist nicht ankommt.... Spam oder so. Da steht unter anderem drin, dass wichtige Fristen nicht per Mail übersandt werden dürfen... und natürlich eine Datenschutzerklärung. Den Rest müssen die Chefs selber unterschreiben lassen. Glücklich sind die damit nicht.

Falls sonst noch jemand eine Idee hat wäre ich echt dankbar.

Karen
Sunshine_1983
Forenfachkraft
Beiträge: 189
Registriert: 08.07.2007, 08:56
Beruf: ReFa
Software: Andere
Wohnort: Berlin

#8

24.11.2016, 13:26

Übergenau? Kenn ich.

WIr haben grundsätzlich eine Vergütungsvereinbarung, in der aber ab und an auch mal steht, dass nach RVG abgerechnet wird. Dann kommen auf Seite 2 und 3 unsere Mandatsbedingungen (wer welche Rechte und Pflichten hat) mit Widerrufsbelehrung. Auf Seite 4 haben wir dann unseren Mandantenfragebogen (Kontaktdaten, Kommunikationswege, wer darf informiert werden usw.). Dieses gute Stück wird jedes Mal neu an den Mandanten gesendet - für die Erstberatung, für die außergerichtliche Vertretung usw. Unsere Vollmacht bekommt der Mdt. nur einmal. Alles andere (Haftungsbeschränkung oder ähnliches) wird individuell gemacht.
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!

Ironie ist das Salz in der Suppe, was das Aufgetischte erträglich macht!
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#9

24.11.2016, 14:01

PaddiiO hat geschrieben:Wir hatten auch einmal einen Fall, da ist der "Neumandant" rausgekommen aus dem Wartezimmer und wollte mich zusammenfalten mit den ungefähren Worten "Ich unterschreib keine Zahlungsvereinbarung, ich will nur eine Beratung" - "Das ist keine Zahlungsvereinbarung, wir weisen Sie nur darauf hin, dass auch die Erstberatung mit Kosten verbunden ist - für Sie zur Information" - "Nein, NEIN, das unterschreib ich nicht, das will ich nicht bezahlen."
den hätt ich ganz direkt nach Hause geschickt :vogel

Bei uns läuft das total anders: Cheffe spricht mit Mdt, kommt ggf. aus der Besprechnung und bittet mich, eine Vollmacht vorzubereiten (wenn ich nicht da bin, macht er das selber - im Gespräch). Ansonsten fordern wir eine Vollmacht an, wenn wir eine brauchen (ist nicht so oft). Es kommt sehr selten vor, dass er dazu noch die "Mandatsbedingungen" und Belehrungen zum Honorar und so weiter unterzeichnet haben will- wenn, dann bekommt derjenige sie per Mail, kann sich das in aller Ruhe durchlesen und dann unterschrieben zurücksenden. Cheffe macht das weitgehend mündlich im Gespräch. In meinen 10 Jahren hier gab es das bisher nur ein Mal, dass ein Mdt-gespräch unter 15 Minuten gedauert hat :mrgreen:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten