Gerichtskostenstempler

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Anahid
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#1

04.11.2016, 13:20

Hallo liebe Forenos,

wir überlegen grad, ob es Sinn macht, einen Gerichtskostenstempler anzuschaffen, nachdem immer mehr Gerichte Verrechnungsschecks nicht mehr akzeptieren, u.a. auch unser Gericht. Um bei Verjährungen etc. die alsbaldige Zustellung sicherzustellen und auch z.B. bei der Beantragung eines PfÜB die Bearbeitung nicht unnötig durch nicht eingezahlte Gerichtskosten in die Länge zu ziehen, wäre das mit Sicherheit sinnvoll. Allerdings kann ich nichts darüber finden, wie sowas funktioniert. Ich habe zwar eine Firma gefunden, die das Gerät selbst vertreibt; wie man das allerdings auflädt, konnte man mir dort nicht mitteilen.

Arbeitet jemand mit Gerichtskostenfreistempler und wie läuft das bei Euch?

LG
Ana
Zuletzt geändert von Anahid am 04.11.2016, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Ciara
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#2

04.11.2016, 13:45

Viel weiß ich nicht dazu, aber soweit ich es weiß, wird der Gerichtskostenstempler (jedenfalls hier in HH) direkt bei Gericht bei der Gerichtskasse aufgeladen.
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Anahid
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#3

04.11.2016, 14:08

Hmmmm.....also hier in Bayern gibt es keine Gerichtskasse beim Amtsgericht. :kopfkratz
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#4

04.11.2016, 14:31

Sehr interessant auch für mich. Ich setz mich mal mit rein.
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#5

04.11.2016, 15:58

Ich dachte immer die gibt es gar nicht mehr neu zu kaufen. Ich hatte meinen letzten Gerichtskostenstempler vor über zehn Jahren in der Hand. Wir handhaben es jetzt so, dass wir dem Gericht Abbuchungserlaubnis erteilen. Mit dem Gerichtskostenstempler hat man halt das Gerenne mit dem Aufladen der Gerichtskosten und hat auch jährliche Wartungskosten.
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#6

04.11.2016, 16:57

Ich habe noch nie mit Gerichtskostenstempler gearbeitet. Wir erteilen immer Abbuchungsermächtigung. Hatte gerade letztens einen PFÜB bei deinem Gericht (dem ich immer noch hinterher weine :heul ) und die buchen ohne weiteres ab. Früher war ich bei deinem Gericht bei der Kasse immer bei Herrn Hol...... - der leider meistens sehr schlecht gelaunt war. Da gab es damals auch noch die guten alten Gerichtskostenmarken. Aktuell warten wir meistens die Rechnung der LJK ab oder wir erteilen Abbuchungsermächtigung. Mit Scheck arbeiten wir gar nicht.

Da wir nicht sehr oft eilige Sachen haben, würde sich bei uns so ein Gerichtskostenstempler nicht rentieren.
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#7

04.11.2016, 18:29

Wir arbeiten fast nur mit Schecks und ich finds nervig ^^
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#8

04.11.2016, 18:55

Okay. Das mit dem Abbuchungsauftrag ist mir z.B. neu. Wie formuliert Ihr das dann? Und wie macht Ihr das beim PfÜB? Wäre mir natürlich lieber als ein Stempler und doch Schreibblitz, die kann man tatsächlich noch kaufen. Ist aber teuer. Da wo ich heute nachgefragt habe, kostet das Gerät mal eben schlappe 1.600,00 €.
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#9

04.11.2016, 19:22

Also beim PFÜB schreib ich das direkt auf der ersten SEite mit rein. Da, wo das mit den GK steht. Schreib ich kurzen Satz rein, dass einmalig Abbuchungsauftrag erteilt wird. Ist mir nur noch so präsent, nachdem ich heute den Titel von eurem Gericht zurückerhalten habe. Dort stand dann eben mit drin, dass der Betrag mit der SEPA Nr .... von unserem Konto abgebucht wird. Deshalb weiß ich, dass dein Gericht das macht.
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#10

05.11.2016, 13:11

Verjährung ist doch unterbrochen sobald die Klage anhängig ist?
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