Urlaubsanspruch bei Elternzeit

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maki2109
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#1

15.06.2016, 15:37

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage:

Eine Kollegin hatte bereits Elternzeit von 1 Jahr und ist nun seit letzten Jahr Sommer wieder arbeiten. Nun hat sie wiederum 1 Monat (09.05.2016 bis 10.06.2016) nachträgliche Elternzeit. Wie verhält es sich hier mit den Urlaubsansprüchen? Muss die Kanzlei nun Urlaubstage für den Monat anteilig abziehen? Das was ich gelesen habe bezog sich jedoch nur auf volle Kalendermonate, also vom 01.-30. des Monats. Sie hat hier ja aber zwischen den Monaten Elternzeit gemacht. Muss hier dennoch Urlaub abgezogen werden oder bleibt der Jahresurlaubsanspruch davon unberührt?
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sporty12
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#2

22.06.2016, 17:14

Hi,

also der Urlaubsanspruch bleibt meines nach bestehen.

Wenn sie vom 09.05.-10.06.2016 Elternzeit hat, dann hat sie auch die vollen Urlaubstage für beide Monate.
Der Urlaub darf nur für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein zwölftel gekürzt werden.

Also bleiben deiner Kollegin die Urlaubstage für Mai und Juni vollständig erhalten.

LG
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