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Fristberechnung

Verfasst: 17.03.2016, 10:05
von Flummi
Hallo Ihr Lieben,

ich steh aufm Schlauch. Heute kam Post mit einer 10 Tages Stellungnahmefrist. Ich bin ja noch etwas rostig in manchen Dingen :oops: so fragte ich Chef wie das denn nun mit den ganzen Feiertagen ist. Er sagte nur, dass die Samstage als Werktag gezählt werden und die Feiertage nicht gezählt werden.

Ich habe nun den 01.04.2016 als Fristablauf ausgerechnet/abgezählt und wollte im Netz überprüfen ob´s denn stimmt. Hmmmm, also dort wird mir angezeigt das der 29.03.2016 eigentlicher Fristablauf wäre.

Was ist denn nun richtig? Ich weiß, dass wenn der Fristablauf an einem Feiertag endet dann der nächste Werktag der eigentliche Fristablauf ist, aber wie ist das bei der Berechnung? Wird der Feiertag mit einbezogen oder ausgelassen?

Re: Fristberechnung

Verfasst: 17.03.2016, 10:10
von Schreibblitz
Die Feiertage werden mitgezählt. Fristablauf 29.03. stimmt.

Re: Fristberechnung

Verfasst: 17.03.2016, 10:10
von c-g15
Bei der Berechnung werden die Samstage / Feiertage etc. mitgerechnet; Fristende ist richtig mit dem 29.03.2016 berechnet.

Re: Fristberechnung

Verfasst: 17.03.2016, 10:11
von Tatjana H.
Also wir beziehen die immer mit ein. Ich komme bei der Berechnung auch auf den 28.03.2016 und weil das ostermontag ist ist der 29.04.2016 FA. Das da was ausgelassen wird kenn ich so nicht.

Re: Fristberechnung

Verfasst: 17.03.2016, 10:15
von c-g15
Eigentlich wäre Fristablauf der 27.03., aber das ist ein Sonntag, daher also 28.03., aber Ostermontag (Feiertag), somit ist es also der 29.03.

Re: Fristberechnung

Verfasst: 17.03.2016, 10:21
von Tatjana H.
c-g15 hat geschrieben:Eigentlich wäre Fristablauf der 27.03., aber das ist ein Sonntag, daher also 28.03., aber Ostermontag (Feiertag), somit ist es also der 29.03.

Stimmt :knutsch

Re: Fristberechnung

Verfasst: 17.03.2016, 10:40
von Flummi
Ich danke euch!!!!! :thx :thx