Fristberechnung
Verfasst: 17.03.2016, 10:05
Hallo Ihr Lieben,
ich steh aufm Schlauch. Heute kam Post mit einer 10 Tages Stellungnahmefrist. Ich bin ja noch etwas rostig in manchen Dingen so fragte ich Chef wie das denn nun mit den ganzen Feiertagen ist. Er sagte nur, dass die Samstage als Werktag gezählt werden und die Feiertage nicht gezählt werden.
Ich habe nun den 01.04.2016 als Fristablauf ausgerechnet/abgezählt und wollte im Netz überprüfen ob´s denn stimmt. Hmmmm, also dort wird mir angezeigt das der 29.03.2016 eigentlicher Fristablauf wäre.
Was ist denn nun richtig? Ich weiß, dass wenn der Fristablauf an einem Feiertag endet dann der nächste Werktag der eigentliche Fristablauf ist, aber wie ist das bei der Berechnung? Wird der Feiertag mit einbezogen oder ausgelassen?
ich steh aufm Schlauch. Heute kam Post mit einer 10 Tages Stellungnahmefrist. Ich bin ja noch etwas rostig in manchen Dingen so fragte ich Chef wie das denn nun mit den ganzen Feiertagen ist. Er sagte nur, dass die Samstage als Werktag gezählt werden und die Feiertage nicht gezählt werden.
Ich habe nun den 01.04.2016 als Fristablauf ausgerechnet/abgezählt und wollte im Netz überprüfen ob´s denn stimmt. Hmmmm, also dort wird mir angezeigt das der 29.03.2016 eigentlicher Fristablauf wäre.
Was ist denn nun richtig? Ich weiß, dass wenn der Fristablauf an einem Feiertag endet dann der nächste Werktag der eigentliche Fristablauf ist, aber wie ist das bei der Berechnung? Wird der Feiertag mit einbezogen oder ausgelassen?