Wie viel Abschriften an Verwaltungsgericht?

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mathilda89
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#1

29.07.2015, 15:02

Hallo,

steh grad da wie der Ochs vorm Berg! Das Verwaltungsgericht hat uns mitgeteilt, dass die Schriftsätze insgesamt 4fach eingereicht werden müssen. Mache ich die restlichen 3 dann als einfache Abschrift dazu oder 1 beglaubigt und die restlichen 2 einfach oder alle 3 beglaubigt?

Danke und Grüßle!
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Dany1981
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#2

29.07.2015, 16:04

Hallo, soweit ich mich erinnere, habe ich immer 1 Original, 1 beglaubigte Abschrift und 2 normale Abschriften gemacht.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
Nadaa
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#3

29.07.2015, 16:16

Ich glaube das kann man gar nicht verallgemeinern. Hier in Ddorf will das Gericht nur ein Exemplar per Fax haben, keine Originale und keine Abschriften...
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
mathilda89
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#4

17.08.2015, 15:07

Hallo, vielen Dank für Eure Beiträge! Habe beim Gericht direkt mal nachgefragt. Er meinte 1 Original und 3 Abschriften. LG
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