Postausgangsbuch

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aaradya
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#21

12.05.2015, 13:35

In meiner Ausbildungskanzlei hatten wir es nicht. Jetzt bin ich seit 3 Wochen in einer Steuer-/Handels- u. Gesellschaftsrechtkanzlei und hier wird sowohl der Posteingang als auch der Postausgang erfasst.
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Kennt alle Akten auswendig
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#22

18.05.2015, 13:24

ich habe noch nie etwas von so einem Buch gehört :pfeif Wir haben demnach auch keines.Wenn wir die Post in den Ausgang legen, dann wird diese auch verschickt ..
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Bürohexe
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#23

20.05.2015, 12:14

Wir führen ein elektronisches Postausgangsbuch. Kostenblatt - Schnelleingabe - geht schnell und ist ganz hilfreich, wenn man mal was nachvollziehen muss. :mrgreen:
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icerose
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#24

20.05.2015, 13:21

Hallo, zusammen, :wink1
ich führe so ein Buch auch - seit es mir ein einziges Mal nicht gelungen ist, nachzuweisen, dass eine Mieterhöhungsklage dann und dann rausgegangen ist...War echt blöd, kann ich euch sagen. Seitdem trage ich meine "3" Briefe am Tag aus, mit Datum, AZ, Empfänger, Inhalt und Porto (die Spalte ist für den Boss :mrgreen: ). 98 % gehen doch per Fax oder Mail, da stört mich das Buch gar nicht. ;) Und im Zweifel versichere ich an Eides statt, dass ich dieses oder jenes eingeworfen habe - ich kann auch sagen, wo genau... :lol:

:thx an Anahid für den Tip mit dem Prozessregister - das werd ich genauso machen, weil ich eins haben will, aber Cheffe meint, das sei unnötig...

LG an alle ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Helga
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#25

03.06.2015, 07:35

Hallo,
bei uns ist über dem Anschriftenfeld ein Barcode. Aus diesem kann man 1. das Aktenzeichen, 2. die Aktenbezeichnung, 3. den Empfänger erkennen.
Wenn die Post "eingetütet" ist, geht diejenige, die Abends die Post macht, mit dem Scanner drüber und die Post wird im Kostenblatt der Akte, bzw. im Postausgangsbuch erfasst.
Wenn ich dann eine Abrechnung mache, nimmt sich RAM die Pauschale von 20,00 €, oder - wenn mehr als 20,00 € Porto eingescannt ist - den tatsächlich entstandenen Betrag.
Alleine für die Rücksendung einer Strafakte fallen ja schon 6,99 € Porto an. Die 20,00 € sind schnell erreicht. Die Anschaffung eines Scanners und der Zeitaufwand (5-10 Minuten allenfalls) lohnt sich allemal.
Die manuelle Führung ist natürlich zeitintensiver - sehe ich ein - .
peana
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#26

16.06.2015, 12:50

Halloooo,

Bei uns wird auch ein Posteingangs- und Ausgangsbuch geführt. Mein Chef ist immer darauf bedacht, Sachen evtl. vor Gericht darlegen zu können und um sich zu enthaften.
Das ist eine Tabelle mit Datum, Empfänger, Angelegenheit/Aktenzeichen und Kürzel.

LG
Liebe Grüße,
peana :wink1
uwemo
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#27

19.06.2015, 08:08

Helga hat geschrieben:Hallo,
bei uns ist über dem Anschriftenfeld ein Barcode. Aus diesem kann man 1. das Aktenzeichen, 2. die Aktenbezeichnung, 3. den Empfänger erkennen.
Wenn die Post "eingetütet" ist, geht diejenige, die Abends die Post macht, mit dem Scanner drüber und die Post wird im Kostenblatt der Akte, bzw. im Postausgangsbuch erfasst.
Wenn ich dann eine Abrechnung mache, nimmt sich RAM die Pauschale von 20,00 €, oder - wenn mehr als 20,00 € Porto eingescannt ist - den tatsächlich entstandenen Betrag.
Alleine für die Rücksendung einer Strafakte fallen ja schon 6,99 € Porto an. Die 20,00 € sind schnell erreicht. Die Anschaffung eines Scanners und der Zeitaufwand (5-10 Minuten allenfalls) lohnt sich allemal.
Die manuelle Führung ist natürlich zeitintensiver - sehe ich ein - .
Das hört sich interessant an!

Kannst Du mir sagen wie ihr das technisch umgesetzt habt ? Was für Rechtsanwaltssoftware nutzt ihr denn dazu ?

Viele Grüsse

Uwemo
MarinaSch
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#29

23.06.2015, 09:48

Mit AnNo Text funktioniert das ähnlich
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AliceImWunderland
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#30

23.06.2015, 10:19

Helga hat geschrieben:Hallo,
bei uns ist über dem Anschriftenfeld ein Barcode. Aus diesem kann man 1. das Aktenzeichen, 2. die Aktenbezeichnung, 3. den Empfänger erkennen.
Wenn die Post "eingetütet" ist, geht diejenige, die Abends die Post macht, mit dem Scanner drüber und die Post wird im Kostenblatt der Akte, bzw. im Postausgangsbuch erfasst.
Wenn ich dann eine Abrechnung mache, nimmt sich RAM die Pauschale von 20,00 €, oder - wenn mehr als 20,00 € Porto eingescannt ist - den tatsächlich entstandenen Betrag.
Alleine für die Rücksendung einer Strafakte fallen ja schon 6,99 € Porto an. Die 20,00 € sind schnell erreicht. Die Anschaffung eines Scanners und der Zeitaufwand (5-10 Minuten allenfalls) lohnt sich allemal.
Die manuelle Führung ist natürlich zeitintensiver - sehe ich ein - .
Das ist toll! Das geht mit unserem Programm leider nicht, oder zumindest nicht dass ich es wüsste. :sad:

Ein Posteingangsbuch wird weder in der Kanzlei, wo ich jetzt arbeite, noch in der vorherigen Kanzlei geführt. Halte ich persönlich auch für überflüssig. Die Sachen, die geschrieben werden, gehen um gleichen Tag raus. Ich bin seit 19 Jahren hier und wir mussten noch nie beweisen, dass ein Schriftstück rausgegangen ist. Alles, was wichtig ist und an Behörde rausgeht, geht per Fax raus und in den letzten Jahren auch vermehrt über E-Mail.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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