![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
heute mal was organisatorisches:
Wenn ich ein Schriftstück an das Gericht fertige, auf dem zuletzt "Beglaubigte und einfache Abschrift anbei" steht, und das Ganze per EGVP schicke, schicke ich es doch nur einmal. Schriftstück wird signiert und über EGVP weggeschickt.
Nun hat mich eine Angestellte vom OLG heute angerufen und gefragt, wo denn die beglaubigte und einfache Abschrift wären. Habe ihr versucht klarzumachen, dass es nun in der Schuld des Gerichtes steht, hier die Abschriften zu fertigen. SIe hat mich dann gebeten, von der Grußformel doch in Zukunft abzusehen.
Was meint Ihr dazu? Wie handhabt Ihr das? Ich meine, dass man es nicht allen recht machen kann, ist mir schon klar. Aber je länger ich darüber nachdenke, um so mehr meine ich, dass man es vielleicht anders formulieren müsste???
Liebe Grüsse
farbenseele