Grußformel bei EGVP-Versand

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farbenseele
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#1

06.02.2015, 11:04

Hallo Ihr Lieben, :wink1

heute mal was organisatorisches:

Wenn ich ein Schriftstück an das Gericht fertige, auf dem zuletzt "Beglaubigte und einfache Abschrift anbei" steht, und das Ganze per EGVP schicke, schicke ich es doch nur einmal. Schriftstück wird signiert und über EGVP weggeschickt.

Nun hat mich eine Angestellte vom OLG heute angerufen und gefragt, wo denn die beglaubigte und einfache Abschrift wären. Habe ihr versucht klarzumachen, dass es nun in der Schuld des Gerichtes steht, hier die Abschriften zu fertigen. SIe hat mich dann gebeten, von der Grußformel doch in Zukunft abzusehen.

Was meint Ihr dazu? Wie handhabt Ihr das? Ich meine, dass man es nicht allen recht machen kann, ist mir schon klar. Aber je länger ich darüber nachdenke, um so mehr meine ich, dass man es vielleicht anders formulieren müsste???

Liebe Grüsse

farbenseele
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niva
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#2

06.02.2015, 11:09

farbenseele hat geschrieben:Wenn ich ein Schriftstück an das Gericht fertige, auf dem zuletzt "Beglaubigte und einfache Abschrift anbei" steht
wenn du das so schreibst, dann musst du das auch beifügen.

wenn ich hier etwas gekommen mit "... anbei" dann erwarte ich auch, dass da beigefügt wurde. sonst rufe ich da auch an und frage nach.
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farbenseele
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#3

06.02.2015, 11:12

Und wie handhabst Du das? Einfach weglassen und das Gericht machen lassen?
tiko73

#4

06.02.2015, 11:21

Wir schreiben so einen Satz grundsätzlich nicht drauf. Wir haben zwar kein EGVP, aber wir fügen die entsprechenden Abschriften bei, ohne dass diese extra erwähnt werden. Finde ich, ehrlich gesagt, auch ziemlich überflüssig.
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niva
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#5

06.02.2015, 11:26

ich hab noch nie so einen Satz auf einen Schriftsatz geschrieben. und wenn ich was per EGVP verschicke, was eher selten vorkommt, dann scanne ich die beglaubigte und die einfache Abschrift einfach nicht ein.

du kannst doch nicht einfach was von xy anbei schreiben und es nicht mitschicken. entweder schreibt du "beglaubigte und einfache anbei" und schickst du mit oder du lässt den Satz weg und dann musst du sie nicht mitschicken.
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#6

06.02.2015, 11:27

In der Tat, wir drucken hier die Abschriften kostenfrei (!) selber aus und beglaubigen auch selber.

Grußformel ? EGVP ist nur eine andere Art des Versands, daher alles unverändert.
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farbenseele
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#7

06.02.2015, 12:09

Einfach weglassen, geht bei uns nicht. Mein Chef ist von der alten Schule und will das immer mit drauf haben. Nun habe ich überlegt, ob man das nicht anders schreiben kann, also nicht "anbei" sondern ....?

Habt Ihr eine Idee?

Wenn es nicht mit drauf steht, muss er sich auf das Gericht verlassen, und auch hier tut er sich schwer.
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#8

06.02.2015, 12:12

farbenseele hat geschrieben:Wenn es nicht mit drauf steht, muss er sich auf das Gericht verlassen, und auch hier tut er sich schwer.
auf was soll er sich denn da verlassen?
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farbenseele
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#9

06.02.2015, 12:28

na das die Mädels dort erkennen, dass noch Abschriften zu fertigen sind.

Hast Du ne bessere Idee, wie man das handhaben kann?
tiko73

#10

06.02.2015, 12:30

farbenseele hat geschrieben:na das die Mädels dort erkennen, dass noch Abschriften zu fertigen sind.
Ähm, immerhin haben sie erkannt, dass bei dir die Anlagen fehlen, also darf man davon ausgehen, dass sie darauf achten, oder nicht?
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