Neuer PKH-Vordruck am dem 22.01.2014 zwingend !

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jojo
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#1

15.09.2014, 11:16

Tja, ich dachte eigentlich es wäre bekannt:

Für Verfahren ab dem 22.01.2014 eingehen, ist der neue PKH/VKH-Vordruck zu benutzen

Scheint sich aber nicht rumgesprochen zu haben: Ca. 80 % aller PKH-Anträge auf meinem Tisch werden unter Einreichung des alten Vordrucks gestellt. Das ist nicht mehr zulässig.
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niva
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#2

15.09.2014, 11:20

wenn das Gericht Vordrucke mitschickt, dann sind das allerdings auch immer die alten.
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jojo
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#3

15.09.2014, 11:23

:auslach Tja, die haben halt noch gaaanz viele alte Vordrucke auf Lager... :mrgreen: :mrgreen:
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BaumN
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#4

15.09.2014, 11:46

jojo hat geschrieben:Tja, ich dachte eigentlich es wäre bekannt:

Für Verfahren ab dem 22.01.2014 eingehen, ist der neue PKH/VKH-Vordruck zu benutzen

Scheint sich aber nicht rumgesprochen zu haben: Ca. 80 % aller PKH-Anträge auf meinem Tisch werden unter Einreichung des alten Vordrucks gestellt. Das ist nicht mehr zulässig.
Es ist aber schon beeindruckend, dass die Mitarbeiter unseres AGs völlig überrascht waren, als ich diese Formulare verwendete.

Und außerdem finde ich es mal wieder beeidruckend, dass den Anwälten erklärt wird, dass es unzulässig ist, die alten Formulare aufzubrauchen (kann ja sein, dass manch eine Kanzlei davon auch noch jede Menge vorrätig hat), die Gerichte das aber völlig selbstverständlich machen. :motz

Wie gut, dass ich die Formulare hier als PDF habe und mir bei Bedarf ausdrucke...
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jojo
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#5

15.09.2014, 13:16

Mh, in Altverfahren sind die alten Formulare mitzuschicken (Falls ich die überhaupt rausschicke), aber ansonsten nur die neuen Formulare: Ohne wenn und aber, ist halt so.
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#6

15.09.2014, 13:25

Ich verstehe immer nicht, warum sich Kanzleien Berge Formulare kaufen, wenn es die kostenlos im Netz gibt :nachdenk
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#7

15.09.2014, 13:43

Ich versteh es auch nicht, ich käme nie auf die Idee, die Dinger drucken zu lassen..
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#8

15.09.2014, 14:34

Das verstehe ich auch nicht - ich druck die ja auch immer nach Bedarf aus.

Und wenn ich bei den Überprüfungen die alten mitgeschickt bekomme, gehen auch die alten wieder zum Gericht zurück. Wozu so viel Papier verschwenden. Sollte ich keins dabei haben, kann es schon mal vorkommen, dass ich ein neues verwende - aber da sind meine Rechtspfleger hier gnädig und lassen mir das durchgehen. Vielleicht ja, weil der eine oder andere das neue Formular erst registrierte, als er es von den Kanzleien geschickt bekam. :wink: Oder eben einfach nur, weil sie nett sind. Im Endeffekt kommt es ja weniger auf die Form, sondern auf den Inhalt der Angaben an. Da sind die Rechtspfleger hier ganz pragmatisch.
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#9

15.09.2014, 14:48

Also wenn ein altes Formular muss und ein neues kommt: Ist mir egal, nur andersrum halt nicht..
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#10

15.09.2014, 15:40

Na, dann mache ich ja alles richtig. :wink: :huepf
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