Wie Mandant auf Gebühr hins. 1.Beratungsgespräch hinweisen?

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JfachAnge
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#1

09.09.2014, 07:41

Hallo Ihr Lieben!

Ich arbeite erst seit einigen Monaten in einer kleinen Kanzlei. Jetzt wollte ich von Euch verfahren Mitarbeiter :D gerne wissen, wie Ihr das handhabt.
Es ruft jemand an, möchte einen Termin für ein 1. Beratungsgespräch und jetzt soll ich dem verklickern, dass dafür natürlich eine Gebühr fällig wird.
Ich weiß, dass ist eigentlich normal, nur bei meinem Anwalt ticken die Uhren etwas anders. Bislang wurde darüber am Telefon nichts erwähnt und erst wenn die Leute da sind, kommt man auf die Gebühren zu sprechen. Das kleine Problem ist nur, dass alle "ja, ja" sagen hins. Bezahlung und zu 70% rennen wir dann unserem Geld hinterher. Kam sogar jetzt schon in kurzer Zeit 3x vor, dass wir leider nen Mahnbescheid beantragen mussten (Kosten 32 EUR) und unsere Rechnung war gerade mal etwas mehr wie 50 EUR :motz

Danke für Eure Feedbacks!

Liebe Grüße
Sandra
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Sandra :wink1
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Soenny
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#2

09.09.2014, 08:14

Über die Frage "Sind Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung, die die anfallende Beratungsgebühr trägt?" kommst du leicht in das Thema. Im Zweifelsfall werden die Leute dann hier zum Amtsgericht geschickt, um sich einen Beratungshilfeschein zu besorgen, vorher gibt es auch keinen Termin.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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Fienchen
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#3

09.09.2014, 08:58

:wink1

Genau so handhabe ich das auch. Eigentlich fahren wir damit sehr gut.
Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
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Muschel
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#4

09.09.2014, 09:00

Ich mache das genauso wie JSanny. Erst nachfragen ob die rechtsschutzversichert sind, wenn nicht auf die möglichen Kosten hinweisen (190,00 € zzgl. MWSt im Höchstfall) und wenn sie gleich sagen das sie kein Geld haben, zum AG schicken wegen Beratungshilfeschein.
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#5

09.09.2014, 09:06

Genau so machen wir das auch.
Grüße - sansibar
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LuzZi
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#6

09.09.2014, 09:08

Ich bin da etwas forscher. Ich frage, ob derjenige berufstätig ist. Sollte das so sein, dann frage ich, ob Vollzeit gearbeitet wird. So das auch der Fall ist, sage ich (nicht wortwörtlich): Geld mitbringen, sonst geht es nicht zum Anwalt rein. Ich rechne dann auch vor, was es kosten könnte und was sie auf jeden Fall dabei haben müssen. Die, die eine Rechtsschutz haben, sagen das immer gleich am Anfang des Gespräches ist mir aufgefallen, da erübrigt sich ja die Frage. Alle anderen schicke ich zum Amtsgericht. Ohne Schein kommt hier keiner mehr rein.

Das praktiziere ich auch so. Wer keine Kohle dabei hat, kommt nicht rein. Da wir hier im Bankenviertel sitzen, frage ich immer, bei welcher Bank derjenige ist. So soetwas vorkommt, kann ich dann meistens sagen, die Bank ist da und da, gehen Sie hin :D

Chef sieht das auch immer so lasch. Ich bin jahrelang hinter dem Geld hergerannt, das hat aufgehört. Er ist zwar immer noch gutmütig, aber nicht mehr so schlimm wie sonst.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#7

09.09.2014, 09:16

Ich frage auch nach, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und weise bei Nichtbestehen auf den Stundensatz hin, maximal bei Erstberatung halt 190,00 Euro. Ohne Beratungshilfeschein bekommt bei mir auch niemand einen Termin. Und in Strafsachen muss zum Termin ein Vorschuss mitgebracht werden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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#8

09.09.2014, 09:34

Da wir zu einem großen Teil Familiensachen und Bausachen bearbeiten - in denen ja meist leider keine RSV greift - sage ich ganz offen, dass natürlich die Erstberatung auch kostenpflichtig ist, diese später dann natürlich - sollte es zu einer Vertretung kommen - angerechnet (also nicht doppelt bezahlt) wird.
Meist so: "Ich muss Sie darauf hinweisen: Sie wissen, dass auch die erste Beratung kostenpflichtig ist?"
Wenn dann jemand meint, dass er kein Geld dafür hat - ab zum AG wg. BerHi-Schein, dann erst Termin.
Wenn der Anrufer sagt: "Ich will doch nur mal eine Frage stellen", sage ich durchaus auch mal, dass er Anwalt doch auch nicht zum Bäcker gehen kann und sein Brot (zumindest das erste) nur mal kostenfrei mitnehmen will.
Klappt bei uns ganz gut.
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
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#9

09.09.2014, 09:46

Das Beispiel mit dem Bäcker nehme ich auch immer :lol: :lol: :lol:
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#10

09.09.2014, 09:51

Das merk ich mir, das ist gut!
Grüße - sansibar
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