Notarvertretung???

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Segelhoernchen
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#1

30.07.2014, 10:01

Wir werden dieses Jahr für zwei Wochen Betriebsferien machen. Die erste Woche ist das Büro "zu" und in der zweiten Woche haben wir einen Notarvertreter. Ich zeige ja beim LG jetzt die Abwesenheit von zwei Wochen an. Ab wann und wie muss ich diese Abwesenheit in der Urkundenrolle vermerken? Hat einer von Euch eine Idee? Wir hatten bis jetzt immer nur über den kompletten Zeitraum eine Notarvertretung, sodass sich diese Frage nie gestellt hat.
Jupp03/11

#2

30.07.2014, 11:20

Eine Vertretung erfolgt nur für eine Woche, so dass auch nur dieser Zeitraum zu vermerken ist.
JensW
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#3

31.12.2014, 15:51

M. E. darf ein Notariat nie ganz geschlossen sein. Eigentlich müsste für 2 Wochen ein Vertreter bestellt werden. Das Notaramt darf nur einzelne Tage nicht direkt besetzt sein aber nie eine ganze Woche. Weil was ist mit Kaufpreis fällig leiten und sonstigen Fristen...? :augenreib
Jupp03/11

#4

31.12.2014, 16:17

JensW hat geschrieben:M. E. darf ein Notariat nie ganz geschlossen sein. Eigentlich müsste für 2 Wochen ein Vertreter bestellt werden. Das Notaramt darf nur einzelne Tage nicht direkt besetzt sein aber nie eine ganze Woche. Weil was ist mit Kaufpreis fällig leiten und sonstigen Fristen...? :augenreib
stimme dir zu, aber

Bundesnotarordnung

1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a)

5. Abschnitt - Abwesenheit und Verhinderung des Notars. Notarvertreter (§§ 38 - 46)

§ 38

Will sich der Notar länger als eine Woche von seinem Amtssitz entfernen oder ist er aus tatsächlichen Gründen länger als eine Woche an der Ausübung seines Amtes verhindert, so hat er dies der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Er bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, wenn die Abwesenheit von dem Amtssitz länger als einen Monat dauern soll.
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