Fristeneintragung Weitergeleiteter Post

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#1

03.07.2014, 09:55

Hey hooo,
wie so oft hab ich da mal eine Frage :smile:


Wir haben einige Betreuungen. Diese erhalten Ihre Post dann im Altenheim. Dieses schickt die Korrespondenz dann an uns. Das kann dann auch mal so 2 Wochen dauern. Wenn in diesem Schreiben eine Rechnung enthalten ist mit einer Zahlungsfrist von einer Woche wie soll das dann eingetragen werden? oÔ

Also das Schreiben + RE war v. 22.6
(Zahlungsfrist 1 Woche)

Eingang bei uns erst heute 3.7.

Nehme ich dann den Posteingang von heute weil wir die Rechnung begleichen müssen und diese erst heute bei uns ankam oder wird das anders gehandhabt?


Danke
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Anahid
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#2

03.07.2014, 10:25

Das Datum vom Posteingang bei Euch kannst Du nicht nehmen. Von welcher Art von Rechnungen sprechen wir denn? Lieferantenrechnungen?
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#3

03.07.2014, 13:43

Apothekenrechnung. Die geben die Medikamente raus und schicken dem Altenheim die Rechnung und diese schickt die dann an uns.
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#4

03.07.2014, 14:44

Ich würde die Apotheke anrufen und die Sachlage (so wie du oben beschrieben: Post geht an Altenheim und dann an Euch) schildern und mitteilen, dass ihr die Rechnung begleicht. Nicht das Ihr eine Mahnung bekommt. Wie ist das denn vorher bei Euch gelaufen? Erfahrungen von anderen Mitarbeitern vielleicht auch mal zu dem Thema einholen.

Lieben Gruß T :wink1
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#5

03.07.2014, 15:00

Ich kenn mich zwar nicht mit Betreuungen aus, werfe aber trotzdem mal ein paar Gedanken in den Raum.

1. Warum dauert es so lange, bis die Post dann bei Euch ist? Wird die erst gesammelt?
2. Ist das Pflegeheim weit von Euch, ansonsten könnte man vielleicht darüber nachdenken, ob man einmal in der Woche vorbeigeht und die Post holt.
3. Vielleicht ist es auch möglich, dass bei der Apotheke eure Anschrift für den Betreuten als Rechnungsanschrift hinterlegt wird.
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#6

03.07.2014, 15:30

Manchmal dauert das nur 3 Tage und die leiten die Post weiter und manchmal einfach 2 Wochen.
Die Altenheime sind hier alle verteilt.

Aber ob die Apotheken uns die Rechnung eventuell direkt zuschicken könnte werde ich das nächste mal vorschlagen :O das kann ja auch nur im Interesse der Apotheke sein.

Danke :wink1
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#7

03.07.2014, 16:32

Davon mal abgesehen, dass eine Zahlungsfrist unter einer Apothekenrechnung keine Wirkung hat. Die Apotheke kann nicht einseitig irgendwelche Vertragsbedingungen festlegen und erst recht nicht beim Verbraucher. Entsprechend geltend die gesetzlichen Vorschriften und von daher passiert da ja mal derzeit noch gar nix. Keep cool und zahl halt, wenn die Rechnung kommt. Alles im grünen Bereich. :wink: :knutsch
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#8

04.07.2014, 12:38

Take it easy! :O ok!
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#9

05.07.2014, 21:42

Wenn wir Betreuungen haben, dann informieren wir in der Regel die Apotheken (und weitere "Lieferanten"), dass wir zum Betreuer bestellt worden sind (kommt natürlich auf den genauen Aufgabenkreis an) und bitten darum, die Rechnungen direkt an uns zu schicken.
Gruß Anja
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