Vertreterbestellung Anwalt

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neravana
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#1

16.09.2013, 10:58

Halli hallo... keine Woche vergeht, in der ich nicht Euren Rat brauche :?

Heute steht auf dem Programm: Vertreterbestellung wegen Urlaub.

Wir werden ab dem 04.10 bis einschließlich 18.10.2013 urlaubsbedingt die Kanzlei dicht machen. Einen Vertreter haben wir bereits. Jetzt müssen wir dies natürlich anzeigen. Das erfolgt (immer noch) gegenüber der RA-Kammer? Es gibt von der Kammer in München ein Formular, das man ausfüllen und absenden kann. Für Bremen habe ich sowas leider nicht gefunden (wäre ja auch mal einfach). Das sieht so aus: http://rak-muenchen.de/fileadmin/downlo" target="blank ... nzeige.pdf

Ansonsten könnte ich doch den "Text" nehmen und als Dokument absenden? Hat hier jemand von Euch so etwas mal gemacht? :oops:

Danke schon vorab mal für Tipps, Hinweise etc.!

Viele Grüße, Julia
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LuzZi
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#2

16.09.2013, 11:00

Das Dokument lässt sich nicht öffnen.

Hast du mal bei der RAK angerufen und nachgefragt, wie das für euch in Bremen läuft?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Adora Belle
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#3

16.09.2013, 11:12

Wenn der Vertreter von vornherein für alle Vertretungsfälle bestellt wird, muss das der Kammer nicht angezeigt werden, §53 Abs.2 Satz 2, Abs.6 BRAO. :wink:
neravana
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#4

16.09.2013, 12:45

Hm, ich schicke den Link noch mal mit, wer weiß, warum sich das nicht öffnen lässt, auch wenn ich nicht verstehe, warum das hier abgekürzt wird. Ich konnte ihn aber auch nicht öffnen.

Ich dachte, ich versuche es erstmal hierüber, bevor ich mich bei der Kammer melde :)

Aber notfalls geht das ja immer, eh was schief läuft. Sooo viel Zeit bis zum Urlaub ist ja schließlich auch nicht mehr.

http://rak-muenchen.de/fileadmin/downlo" target="blank ... nzeige.pdf

Mal schauen, ob das jetzt klappt, in der Vorschau geht es zumindest auf :mrgreen:
neravana
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#5

16.09.2013, 12:46

@ Adora Belle: Danke für den Hinweis, ist allerdings die erste Bestellung dieses Vertreters :)
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#6

16.09.2013, 12:48

Sobald du nen Link reinstellst und dann nicht direkt auf Antworten sondern auf Vorschau klickst, klappt es nicht mehr. :wink:
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Adora Belle
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#7

16.09.2013, 14:14

neravana hat geschrieben:... ist allerdings die erste Bestellung dieses Vertreters :)
Das ist egal. Hauptsache, er wird dauerhaft bestellt. Wir sind hier in der Bürogemeinschaft alle füreinander Vertreter nach §53 Abs.2, und es ist noch keiner auf die Idee gekommen, das der Kammer zu melden.
neravana
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#8

16.09.2013, 15:18

@ Schneewittchen1984: Ohje... das ist ja ein blödes System, aber gut, dann hilft das ja nichts^^

@ Adora Belle: Nein, wir sind ja keine Bürogemeinschaft. Wir führen eine so gesehen sehr kleine Kanzlei... Mein Chef und ich... Von daher ist kein zweiter Anwalt hier im Büro, der in Vertretung unterschreiben könnte... Deswegen muss ich das ja machen :pfeif
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