Habe ich die Frist richtig berechnet?

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Vorzimmerlöwe
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#1

04.03.2013, 08:32

Guten Morgen,

ich möchte nur sichergehen, dass ich die Berufungsbegründungsfrist richtig notiert habe. Hatte in selbiger Sache schon mal fast eine Frist „versemmelt“ und hab seitdem ein bisschen Muffensausen, da es auch um einen sechsstelligen Streitwert geht :krank

Und zwar ist uns das Urteil am 31.01.2013 zugestellt worden. Berufungsfrist war also der 28.02.2013. Als Berufungsbegründungsfrist habe ich jetzt den 02.04.2013 notiert. Das müsste doch richtig sein, oder? Oder würdet Ihr den 28.03.2013 nehmen?

Liebe Grüße und vielen Dank 8)
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Mietzemau
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#2

04.03.2013, 08:36

hätte ich jetzt auch raus.
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Lämmchen
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#3

04.03.2013, 08:43

Genau. Frist für die Berufungsbegründung zwei Monate nach Zustellung des Urteils, also der 31. März, Aufgrund von Sonn- und Feiertag ist es dann der 2. April :D
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Vorzimmerlöwe
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#4

04.03.2013, 15:23

Habt vielen Dank. Jetzt fühl ich mich schon besser :wink1
Kikki-Fee
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#5

04.03.2013, 17:06

Vorzimmerlöwe hat geschrieben:Oder würdet Ihr den 28.03.2013 nehmen?
Also mal unabhängig davon, dass der 02.04. richtig ist, würde ich persönlich in so einem speziellen Fall darüber nachdenken, die falsche (= frühere) Frist zu notieren. Denn mein Chef hat manchmal die Angewohnheit erst auf den allerletzten Drücker auf seine Fristen zu gucken :roll:. Bei so einer wichtigen Sache würde es ja auch nichts schaden, wenn er sich rechtzeitig damit beschäftigt. Ich hab das auch schon mal gemacht (das war auch ein Fall, wo die Frist wegen Feiertag später ablief) und Chef hat das nie gemerkt :pfeif
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#6

04.03.2013, 17:08

In meinem letzten Büro habe ich gelernt bekommen, die Frist nicht ab darauffolgenden Tag zu notieren, falls es auf ein WE oder Feiertag fällt, sondern immer den Tag davor, also sprich so wie es Kikki-Fee macht. Der damalige Chef wollte das so. Ich mache das hier auch so. Chef hat nie gemeckert :)
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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Kanzleihund
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#7

04.03.2013, 17:53

Also die falsche Fristennotierung, wie es Kikki-Fee macht, ist ganz großer Murks. Denn am Ende geht deshalb schnell etwas schief, weil jeder denkt, dass ist doch die vorfristig notierte Frist. Und Wiedereinsetzung dürfte man im Fall des Falles auch nicht bekommen. Solche Spielchen, den Chef irgendwie zu erziehen, mag ich gar nicht.
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blondtiger
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#8

05.03.2013, 08:24

mein alter Chef hat immer gesagt, besser zu früh notiert als zu spät, der hat aber auch immer erst auf den letzten Drücker die Fristen erledigt.
Kikki-Fee
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#9

05.03.2013, 09:21

Kanzleihund hat geschrieben:Also die falsche Fristennotierung, wie es Kikki-Fee macht, ist ganz großer Murks. Denn am Ende geht deshalb schnell etwas schief, weil jeder denkt, dass ist doch die vorfristig notierte Frist. Und Wiedereinsetzung dürfte man im Fall des Falles auch nicht bekommen. Solche Spielchen, den Chef irgendwie zu erziehen, mag ich gar nicht.
Ich weiß jetzt echt nicht, wie du darauf kommst, dass ich meinen Chef erziehen wollte. Ich meine, dann hätte ich ihm das doch hinterher gesagt, denn wenn er nichts davon weiß, hat das doch gar keine Erziehungswirkung. Und das Argument mit der Wiedereinsetzung verstehe ich überhaupt nicht. Ich hatte ihm damals die Akte vor dem Feiertag vorgelegt und nicht danach, eben gerade damit er die Frist nicht verpasst. Von Wiedereinsetzung war doch gar keine Rede??


Entschuldige bitte, Vorzimmerlöwe. Das hat natürlich mit deiner ursprünglichen Frage jetzt nichts mehr zu tun. Deshalb halte ich jetzt auch meine Klappe.
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Pepsi
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#10

05.03.2013, 15:24

Kikki ich bin mir sicher, dass das nicht böse gemeint war :-)

Ich weiß was Kanzleihund meint... dass dann alle denken, ach wir haben sowieso noch einen Tag Zeit oder so und dann notiert doch mal einer die Frist richtig und dann ist der Salat da.. Aber wenn man was notiert, dann muss es auch eingehalten werden, so oder so ;-)
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