ich möchte nur sichergehen, dass ich die Berufungsbegründungsfrist richtig notiert habe. Hatte in selbiger Sache schon mal fast eine Frist „versemmelt“ und hab seitdem ein bisschen Muffensausen, da es auch um einen sechsstelligen Streitwert geht
![Krank :krank](./images/smilies/krank.gif)
Und zwar ist uns das Urteil am 31.01.2013 zugestellt worden. Berufungsfrist war also der 28.02.2013. Als Berufungsbegründungsfrist habe ich jetzt den 02.04.2013 notiert. Das müsste doch richtig sein, oder? Oder würdet Ihr den 28.03.2013 nehmen?
Liebe Grüße und vielen Dank
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)