Berufungsfrist

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Antworten
sunny-g65
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 01.02.2012, 10:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: WinMacs

#1

01.02.2012, 10:24

Hallo!

Wir haben gestern am 31.01.2012 ein Endurteil zugestellt erhalten und es gab dann eine Diskussion mit der Referendarin und dem Anwalt und mir, welche Fristen einzutragen sind:

Berufungsfrist: 29.02.2012
Berufungsbegründungsfrist: 31.03.2012

Was meint ihr?
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#2

01.02.2012, 10:32

Ich würde die Fristen auch so notieren.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#3

01.02.2012, 10:33

29.02. und 02.04 !
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
spitzi192
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 298
Registriert: 27.02.2007, 12:25
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Hamburg

#4

01.02.2012, 10:33

Tatbestandberichtigungsfrist 2 Wochen § 320 ZPO
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#5

01.02.2012, 10:35

jap § 188 Abs. 2 mit § 187 Abs. 2 BGB
wir notieren die first immer auf den werktag vorher aber theo. wärs der 2.4.
[size=85]capture life - create art[/size]
spitzi192
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 298
Registriert: 27.02.2007, 12:25
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Hamburg

#6

01.02.2012, 10:37

Die Fristabläufe 29.02. und 31.03. sind richtig, ergibt sich doch aus der ZPO, 1 Monat Berufung und 2 Monate Begründung.

Und Tatbestandberichtigungsfrist :D
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
spitzi192
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 298
Registriert: 27.02.2007, 12:25
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Hamburg

#7

01.02.2012, 10:38

:oops: 31.03. ist ein Samstag, dann natürlich 02.04.
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#8

01.02.2012, 10:38

Der 31.03. ist ein Samstag. Also ist der 2. April korrekt. :wink:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
likema31
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 587
Registriert: 23.06.2009, 21:00
Beruf: Rechtsanwältin

#9

01.02.2012, 13:31

Sehe ich auch so.
Antworten