Versicherung an Eides Statt

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Antworten
Moli
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 438
Registriert: 05.06.2008, 11:54
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#1

15.11.2011, 13:01

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage im richtigen Forum bin. Kann mir jemand sagen, wie viele Exemplare einer Versicherung an Eides Statt mit einem Schriftsatz eingereicht werden müssen bzw. - Schriftsatz geht dreifach an das Gericht. Versicherung an Eides Statt 3 x unterzeichnet vom Mandanten an das Gericht oder reicht es einmal unterzeichnet und die anderen Exemplare werden kopiert.
Hier ist ein Streit darüber ausgebrochen, weil jeder eine andere Meinung hat.

Vielen Dank für Eure Mühe.
LG Moli
rosa

#2

15.11.2011, 13:12

Original ans Original fürs Gericht. Die beglaubigte Abschrift bekommt eine Kopie
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#3

15.11.2011, 13:14

Das Original heftest Du an das Original des Schriftsatzes. Die begl. Abschrift bekommt eine Kopie der EV und die einf. Abschrift bekommt keine Anlage(n).
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Moli
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 438
Registriert: 05.06.2008, 11:54
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#4

15.11.2011, 13:35

Ich danke Euch für die Antwort. So würde ich es auch sehen. Meine Kolleginnen und einer meiner Chefs behaupten jedoch, dass die Versicherung an Eides Statt sowohl beim Originalschriftsatz als auch bei dem beglaubigten und einfachen Schriftsatz im Original beigefügt sein muss, also auch mit Unterschrift des Mandanten versehen. Eine Kopie würde nicht ausreichen. Es kann mir aber auch keiner sagen, wo ich so etwas finden, also nachlesen kann.
LG Moli
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#5

15.11.2011, 15:07

Ich weiß zwar jetzt nicht wie es richtig ist, aber ich meine, dass wir immer nur Originale der Eidesstattlichen Versicherungen mitschicken.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Benutzeravatar
Refa-Azubi-2011
Forenfachkraft
Beiträge: 160
Registriert: 01.11.2011, 15:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: MandantWin
Wohnort: nähe HH

#6

15.11.2011, 15:11

Wir lassen uns die e. V. immer 4 x unterschreiben. Drei Originale ans Gericht und ein Original für die Akte.

Für mich selber wäre es auch logischer, wenn nur ein Original und eine Kopie ans Gericht geht, wie misspinky1984 das geschrieben hat. Warum wir das so machen weiß ich auch nicht! Wenn ich nachfrage heißt es nur: ja so machen wir das halt :roll:
Alle Angaben ohne Gewähr!
BrunettesDoitBetter
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 20.09.2011, 09:55
Beruf: RA-Fachangestellte

#7

06.01.2012, 09:41

3 Schriftsätze ans Gericht bedeutet ja:

1 Original --> Original eV
1 beglaubigte Kopie--> beglaubigte eV
1 Abschrift--> nichts
Ein Mann kann anziehen, was er will - er bleibt doch nur ein Accessoire der Frau
-Coco Chanel-
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#8

06.01.2012, 09:43

BrunettesDoitBetter hat geschrieben:3 Schriftsätze ans Gericht bedeutet ja:

1 Original --> Original eV
1 beglaubigte Kopie--> beglaubigte eV
1 Abschrift--> nichts
Beglaubigst Du beim Schriftsatz die Anlagen auch? Es reicht für die beglaubigte Abschrift des Schriftsatzes eine Kopie der eV
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Antworten