Tach Leute,
weil mein einer Chef es so macht und der andere so, wollte ich mal fragen wie das in anderen Kanzleien gehandhabt wird.
Problem: Angelegenheit geht über mehrere Instanzen.
Chef Nr. 1 (der Obermotz) meint, wir sollten solche Sachen erst nach vollständigem Abschluss (wenn rechtskräftiges Urteil ergeht bzw. 1 Jahr nichts gemacht wurde) abrechnen.
Chef Nr. 2 (Big Boss of Kanzlei) und ich meinen: Es ist besser, wenn man instanzenweise abrechnet, denn so hat man eine bessere Übersicht über die Akte und muss am Ende der Angelegenheit nicht die gesamte Akte durchwälzen.
Was meint ihr dazu? Über Antworten bedanke ich mich.
Abrechnungsweise
- michi-bruce
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- misspinky1984
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Wir rechnen hier instanzenweise ab.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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- Kasimir1603
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Wir haben idR Honorarvereinbarungen auf Stundenbasis. Aber wenn wir mal RVG haben, dann mal so mal so Machen die Cheffes vom Mandanten, vom Umfang der Sache und von der Höhe der Gebühren abhängig. Bei hohen Streitwerten kommt es auch mal vor, dass jede Gebühr nach Entstehung abgerechnet wird, also VG nach Einreichung der Klage, TG nach Termin etc. pp.
Zuletzt geändert von Kasimir1603 am 11.10.2011, 10:35, insgesamt 1-mal geändert.
Ciao Kasi
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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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-
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Wir haben meistens Vergütungsvereinbarungen und rechnen nach Stunden ab. Wenn wir dann doch mal nach RVG abrechnen, dann sogar nach Anfall der Gebühren, d. h. gleich nach Klageeinreichung die VG + GK und nach dem Termin die TG... man weiß ja nie, wie sich die finanzielle Situation eines Mandanten verändern kann und X Jahre warten und dann nach verlorenem Rechtsstreit zwei Instanzen beim Mandanten abzurechnen ist auch nicht ohne.
- Pepsi
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das kommt immer drauf an, man kann natürlich bis zum Abschluss warten, wenn es z.B. ein guter Mandant ist und man sicher weiß, dass das Geld kommt
wenn die Kanzlei natürlich geldmäßig nicht so gut da steht, kann man auch jede Gebühr einzeln nach Entstehen oder instanzenweise abrechnen
in der alten Kanzlei hatten wir hauptsächlich Mandanten, die nicht so Geld hatten, da haben wir gleich Verfahrensgebühr und dann nach Abschluss der ersten Instanz Gesamtrechnung gemacht
in der jetzigen Kanzlei wird es so gemacht, wie oben genannt, je nach Mandant
wenn die Kanzlei natürlich geldmäßig nicht so gut da steht, kann man auch jede Gebühr einzeln nach Entstehen oder instanzenweise abrechnen
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In meiner Kanzlei sind es hauptsächlich Strafsachen die an das Gericht gehen und über die Landeskasse abgerechnet werden.
Aber ich mag es absolut nicht, wenn ich mehrere Leitz-Ordner durchgucken muss, wann was für Gebühren angefallen sind (wie neulich, da hab ich wahrlich fast einen ganzen Tag mit der Abrechnung gebraucht, nur weil der Obermotz erst nach Abschluss der Angelegenheit abrechnen wollte). Ich mag das einfach nicht, da es zu zeitaufwendig ist.
Aber ich mag es absolut nicht, wenn ich mehrere Leitz-Ordner durchgucken muss, wann was für Gebühren angefallen sind (wie neulich, da hab ich wahrlich fast einen ganzen Tag mit der Abrechnung gebraucht, nur weil der Obermotz erst nach Abschluss der Angelegenheit abrechnen wollte). Ich mag das einfach nicht, da es zu zeitaufwendig ist.
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und wenn Du einfach vorne ein Blatt neitust, wo Du schonmal vermerkst, wann welche Gebühr aus welchem GW angefallen ist? DAnn musst Du net die ganze Akte durchforsten nach Abschluss, sondern hast die Gebührentatbestände schon vorne in der Akte bzw. im Honorarteil der Akte im LO *wasnSatz*
Ciao Kasi
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habt ihr keine E-Akte, wo du dir Bemerkungen in den Dateien eintragen kannst?
so mache ich es immer, da wir Familiensachen haben, die auch mehrere Leitz Ordner umfassen, da brauche ich dann nur die Dokumentenliste durchgucken und sehe auf Anhieb, wenn ein SW festgesetzt wurde, wann ein Termin war usw.
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Leider haben wir keine E-Akten, Pepsi Und zu allem kommt noch erschwerend hinzu, dass der Obermotz seine abzurechnenen Akten meist immer am Mann hat (Big Boss of Kanzlei und ich flippen immer regelmäßig aus, wenn eine Akte vom Obermotz hier nicht abhängt). So können wir leider keine Vermerke machen.
Ich bete schon ständig um ein Suchgerät, das man in Aktendeckel einbauen kann: Man gibt die Aktennummer ein, und ein lautes Piepen verrät den Standort. Leider gibt es solche hochmodernen Akten noch nicht , oder wisst ihr da irgendwas, dass es solche Akten gibt ?
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ne sowas hätt ich auch gern, gibts aber wohl (noch) nicht
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dann speicher dir halt ein Blatt/Tabelle aufm PC ab, wo du das einträgst ?!
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