Akteneinsicht

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hamburgergirl
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#1

27.05.2011, 09:16

ich hoffe, dass ich jetzt den richtigen Blogg rausgesucht habe!

Aber erst einmal einen guten Morgen aus dem windigen Hamburg.
Mein Chef würde gerne wissen, ob es die Möglichkeit gibt, Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaften oder Bußgeldstellen auch elektronisch per E-Mail zu beantragen. Wenn nötig mit elektronischer Signatur. Ich habe gearde versucht bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg etwas herauszufinden, aber dort wird man ja gleich von der Vermittlung abgewürgt. Wenn du kein Aktenzeichen hast wirst du auch nirgends hin durchgestellt :-( Man muss dann schriftlich per Fax anfragen. Aber bis man da dann eine Antwort bekommt :-(

Also bisher kenne ich das eigentlich nur, dass die jeweilige Behörde eine Originalvollmacht vorgelegt haben möchte. Habt Ihr da schon Erfahrung mit gemacht?

Vielen Dank schon einmal im Voraus
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Frau Cindy
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#2

27.05.2011, 09:18

Per E-Mail hab ich noch nichts beantragt. Aber üblicherweise schicke ich meine Akteneinsichtsgesuche per Fax und meist ohne Vollmacht. Von daher dürfte es insoweit keine Probleme geben. Evtl. kommt das aber auch auf die Behörde an.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
hamburgergirl
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#3

27.05.2011, 09:23

Also ich habe bisher leider immer die Erfahrung gemacht, dass eine Vollmacht vorliegen muss. Aber das kommt wohl wirklich auf die jeweilige Behörde an. Per Mail wäre natürlich etwas einfacher :-)
sansibar
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#4

27.05.2011, 09:25

In Hannover gibt´s ohne Vollmacht keine AE
Grüße - sansibar
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Adora Belle
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#5

27.05.2011, 09:50

Ah, der ewige Streit um die Vollmacht. :lol: Ich lege keine vor, bis auf seltene Ausnahmen, und streite im im Zweifel auch mit der StA oder dem Gericht. Die AE darf nicht von der Vollmachtsvorlage abhängig gemacht werden. Aber das war ja nicht die Ausgangsfrage.

Ich habe keine Ahnung, ob das inzwischen in Berlin geht, vermute aber, daß es die Zeit bis zur AE nicht verkürzen würde. Die AE selbst kriegst Du ja trotzdem nicht elektronisch, sondern in Papierform. Bei uns ist der Schriftsatz übrigens schneller in der Akte, wenn ich die Post in den Gerichtsbriefkasten werfe, als wenn ich faxen würde. Die Faxe werden erstmal 3-4 Tage mit den Wägelchen durch die Moabiter Flure gefahren. :roll:
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#6

27.05.2011, 10:42

sansibar hat geschrieben:In Hannover gibt´s ohne Vollmacht keine AE
Doch, doch, gibt es schon :mrgreen: . Ich weiß das so genau, weil mein Chef gerne mal vergisst, sich das Vollmachtsformular unterschreiben zu lassen und dann wird das Akteneinsichtsgesuch ohne Vollmacht rausgeschickt (im Diktat heißt es dann "Vollmacht? Ach Mist, hab ich jetzt vergessen. Na dann eben ohne"). Und tatsächlich bekommen wir die Akten auch so. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass wir immer schreiben "Originalvollmacht kann auf Verlangen vorgelegt werden" und der Sachbearbeiter dann meint, es reicht ja wenn eine Vollmacht eingereicht werden könnte. Oder wir hatten bisher einfach Glück.
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skugga
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#7

27.05.2011, 12:32

Adora Belle hat geschrieben:Ah, der ewige Streit um die Vollmacht. :lol: Ich lege keine vor, bis auf seltene Ausnahmen, und streite im im Zweifel auch mit der StA oder dem Gericht. Die AE darf nicht von der Vollmachtsvorlage abhängig gemacht werden. Aber das war ja nicht die Ausgangsfrage.
Auch kurz OT: Ein trefflicher Streit :mrgreen: . Bei dem Wisch handelt es sich ja lediglich um die Vollmachtsurkunde - ob der Mandant den RA als singendes Telegramm oder schriftlich bevollmächtigt hat, hat der StA eigentlich erstmal schnurz zu sein. Den Behörden gehts aber bei der Vorlage der Vollmachtsurkunde grundsätzlich um was ganz anderes: Ohne diese in den Akten darf dem RA nämlich so einiges nicht zugestellt werden. Und die Möglichkeit, an den RA zuzustellen, kann durchaus von Nachteil für den Mandanten sein.

Schön zu lesen in diesem Zusammenhang: http://verteidiger.wordpress.com/" target="blank

Im Zweifel schreibe ich in das AE-Gesuch den schönen alten Satz: "Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert." Gut is'.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
hamburgergirl
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#8

27.05.2011, 14:05

Also bei der Bußgeldstelle in Hamburg habe ich jetzt auch in Erfahrung bringen können, dass dort eine Übermittlung per Fax oder Mail auch kein Problem ist! Mal sehen was die STA dazu sagt. Per Fax wird dort ja sicherlich auch ausreichend sein denke ich mal. Die Vollmacht kann ja nach Verlangen auch nachgereicht werden. Es ist ja leider so, dass es von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt wird, wie so einiges hier in Deutschland von Bundesland zu Bundesland.
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Adora Belle
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#9

27.05.2011, 14:08

Na Fax reicht immer. Und ob man die Vollmacht vorlegt, sollte nicht vom Verlangen der Gegenseite abhängig gemacht werden.

Das Problem ist doch, daß trotz allem Papierakten geführt werden. Wenn Du per eMail AE beantragst, wird halt die eMail ausgedruckt. Ein Schritt mehr, bevor Ihr die Akte bekommt. Da bist Du mit Fax oder Briefkasten fixer.
tmk1966
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#10

04.08.2011, 11:42

ich habe im Briefkasten eine Benachrichtigung gefunden
ich soll einen Brief mit 12 EUR Nachnahme abholen

könnte das irgendeine Akteneinsicht sein? Gibt es Behörden/Gerichte/StAs die gegen Nachnahme Akten versenden?
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