Literaturverzeichnis

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Curry
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#1

25.05.2011, 15:42

Hallo,

ich möchte demnächst für unsere Bibliothek ein Literaturverzeichnis erstellen. Ich habe jetzt nur noch keine genaue Idee, wie ich das verwirklichen kann.

Ich hatte daran gedacht, eine Liste zu führen und die Bücher entsprechend zu sortieren und zu kennzeichnen. Ich dachte, dass ich zunächst einmal die Bücher in bestimmte Sachgebiete einteile (z.B. I für Arbeitsrecht und II für Baurecht) und die Bücher dann durchnummeriere (z.B. I1, I2, II1, II2). Aber so ganz überzeugt davon bin ich noch nicht.

Wie verwaltet ihr eure Bücher und wie nummeriert ihr diese?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Muupsi
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#2

25.05.2011, 16:20

Also wir kennzeichnen unsere Bücher gar nicht. Mein Chef hat in seinem Büro ein großes, langes Wandregal, wo seine Fachbücher, NJW und teilweise Seminarunterlagen stehen. Er hat seine Bücher nach Fachgebieten und Erscheinungsdatum sortiert. Damit kommt er gut zurecht. Meine paar Habseligkeiten stehen in greifbarer Nähe zum Schreibtisch und sind überschaubar, sodass eine Sortierung nicht lohnt.

Allerdings hört es sich so an, als wenn ihr weitaus mehr Literatur zu verwalten habt. Wer hatte denn den Vorschlag mit dem Literaturverzeichnis? Dein/e Chef/s oder ihr Angestellten? Vielleicht macht es Sinn, deine Kollegen bzw. Chefs um deren Meinung zu bitten, denn die müssen sich ja schließlich später auch in der Bibliothek zurecht finden. Gegebenenfalls können farbige Markierungen noch hilfreich sein. Ich würd's nur nicht zu kompliziert machen. Dein Durchnumerierungsvorschlag klingt für mich zumindest verständlich.
Tigra
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#3

25.05.2011, 16:24

:schock: curry :wink

und jetzt zur Frage:

Bei uns gibt es Sachgebiete z. B. A= Arbeitsrecht B= Baurecht
und dann wird durchnummeriert mit 1; 2; 3; 3a; 3b etc.

parallel wird eine Bibliotheksliste geführt!
Zuletzt geändert von Tigra am 25.05.2011, 16:26, insgesamt 2-mal geändert.
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ZVI
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#4

25.05.2011, 16:24

Hi
Das Problem kenne ich wir haben es so gehandhabt: :lol:
Jedes Rechtsgebiet eine Fabe mit A für Arbeitsrecht usw und dan Nummer 1,2,3,4, so wie du also vorgeschlagen hast.
Die liste haben wir erst über Excel und dann über Acces gemacht. (ist einfacher, da kannst du eingabeformulare erstellen)
Leider bin ich in der Kanzlei nicht mehr sonst hätte ich dir einen Vorschlag geschickt.
Es ist auf jeden Fall viel Arbeit, egal wofür du dich entscheidest.
LG und viel Erfolg
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Curry
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#5

26.05.2011, 13:39

Tigra :wink2

Okay, vielen Dank schon mal. Scheint so, als ob sowas selten gemacht wird. Ich fände es eben mal etwas übersichtlicher und man kann anhand der Tabelle auch sehen, ob ein Buch mal erneuert werden müsste.

An eine Excel-Tabelle hatte ich auch schon gedacht, nur mit der Nummerierung war ich noch nicht ganz schlüssig - aber A für Arbeitsrecht usw. ist vielleicht auch einfacher zu merken.
Curry

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dori
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#6

26.05.2011, 14:29

@ Curry, wir haben das bei uns im Anwaltsprogramm eingetragen. Da gibt es eine Bibliotheksverwaltung, mit der wir die Bücher erfasst haben. Die Aufkleber kann man sich dann drucken lassen und auch Bücherlisten. Wir haben auch Stichworte zu den Büchern eingetragen, nach denen man jetzt suchen kann. Die Kennzeichen für die Aufkleber muss man sich aber auch da selber überlegen. Wir haben's so ähnlich gemacht wie Tigra, also Gebiet und Nummer.
Grüße, Dori
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#7

01.06.2011, 12:31

das machen wir auch so, wie Dori. Schönes langes WE, Ilona
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vanhitomi
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#8

01.06.2011, 13:09

Ich habe ziemlich viele Bücher zu meinem Hauptgebiet. Mehr als die meisten Kollegen. Meine Fachbuchhandlung sagt schon, dass es keine Bücher mehr für mich zu kaufen gibt :auslach

Ich sortiere auch nach Gebieten - innerhalb des Gebiets. Und wenn ich wissen will, ob ich eine neue Auflage brauche, dann frage ich in meiner Buchhandlung nach, bzw. meist sagen die mir das auch unaufgefordert :mrgreen:

Vielleicht hilft aber auch schon ausmisten. Kein RA bracht uralte Kommentare, Verwaltungsrecht von 1975 etc.
Namaste
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