Hallo,
üblicherweise laufen Fristen, die an einem Samstag enden, am nächsten Werktag ab gem. § 222 II ZPO.
Es gibt allerdings Fristen, die auch samstags ablaufen. Mir ist so ganz schwach in Erinnerung, dass Fristen, die vom FA gesetzt werden, samstag ablaufen oder auch bestimmte Fristen im Arbeitsrecht.
Wisst Ihr zufällig, welche Fristen das sind? In Google habe ich bisher nichts gefunden
Danke.
Fristablauf Samstag
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Ich hab jetzt auch mal bei google geschaut, da ich davon vorher noch nichts gehört habe bzw. damit zu tun hatt.
Ich habe dies gefunden:
Bei der Berechnung der Karenzzeit von drei Werktagen bei der Kündigungsfrist eines Wohnraummietvertrages ist der Samstag als Werktag mitzuzählen, es sei denn dass der letzte Tag der Frist auf diesen Tag fällt (BGH 27.04.2005 - VIII ZR 206/04).
Hier ist noch der Link von der Seite:
http://www.juraforum.de/lexikon/frist
Sorry, dass der Link von einem anderen Forum ist, aber leider habe ich woanders sonst auch nichts dazu gefunden.
Ich habe dies gefunden:
Bei der Berechnung der Karenzzeit von drei Werktagen bei der Kündigungsfrist eines Wohnraummietvertrages ist der Samstag als Werktag mitzuzählen, es sei denn dass der letzte Tag der Frist auf diesen Tag fällt (BGH 27.04.2005 - VIII ZR 206/04).
Hier ist noch der Link von der Seite:
http://www.juraforum.de/lexikon/frist
Sorry, dass der Link von einem anderen Forum ist, aber leider habe ich woanders sonst auch nichts dazu gefunden.
Warum muss man sich ständig rechtfertigen für Fragen, kann man die Fragen nicht einfach beantworten ohne dämliche Anmerkungen????
Nimmt das doch einfach so hin.
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- Lovis
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Ich glaube es hängt von den Bürozeiten ab. Wenn im Briefkopf angegeben ist, dass die Kanzlei am Samstag besetzt ist, ist eine Zustellung auch am Samstag wirksam. Wenn die Bürozeiten Montag bis Freitag sind, ist der nächster Werktag der Montag.
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
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Bei solchen Sachen notier ich zur Sicherheit immer den Freitag als letzten Fristtag, aber generell wäre das aber dann der nachfolgende Montag.
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Das hab ich noch nie gehört. Und selbst wenn samstags zugestellt wird, ist Fristablauf bei z. B. Wochenfristen trotzdem der MontagLovis hat geschrieben:Ich glaube es hängt von den Bürozeiten ab. Wenn im Briefkopf angegeben ist, dass die Kanzlei am Samstag besetzt ist, ist eine Zustellung auch am Samstag wirksam. Wenn die Bürozeiten Montag bis Freitag sind, ist der nächster Werktag der Montag.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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[/quote] Das hab ich noch nie gehört. Und selbst wenn samstags zugestellt wird, ist Fristablauf bei z. B. Wochenfristen trotzdem der Montag [/quote]
Ich habe - unmittelbar nach der Zustellungsreform - eine Gerichtsentscheidung in Erinnerung, in der ein Wiedereinsetzungsantrag einer Kanzlei zurückgewiesen wurde, weil diese am Samstag Sprechzeiten und eben an einem Samstag eine Zustellung erhalten hatten (und den Fristablauf auf einem Montag notiert und vermutlich auch bearbeitet hatten).
Ich habe - unmittelbar nach der Zustellungsreform - eine Gerichtsentscheidung in Erinnerung, in der ein Wiedereinsetzungsantrag einer Kanzlei zurückgewiesen wurde, weil diese am Samstag Sprechzeiten und eben an einem Samstag eine Zustellung erhalten hatten (und den Fristablauf auf einem Montag notiert und vermutlich auch bearbeitet hatten).
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Wie gesagt, ich hab das noch nie gehört. Die Entscheidung würde mich aber mal interessieren.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Ich kann mich auch ganz dunkel an diese Entscheidung erinnern. Da gings aber nicht um das Fristende am Samstag. Wenn ich mich noch richtg dran erinner, ist dort an einem Samstag ein Urteil zugestellt worden, das EB wurde auch mit dem Datum von diesem Samstag abgezeichnet und das Fristende für die Berufungsbegründung wurde dann falsch notiert: Frist Berufung wurde 1 Monat eingetragen, damit Fristende am Montag und Berufungsbegründung wurde von diesem Montag an 1 Monat gerechnet, statt 2 Monate ab dem Samstag der Zustellung. Und da ging der Streit los, ob überhaupt wirksam am Samstag zugestellt werden konnte.
Ich schau mal, ob ich das hier finde... Irgendwo... Hing mit dem Fachwirt zusammen... *grübel*
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- Lovis
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Und die Kanzlei hat verloren, gel?Eve80 hat geschrieben:Ich kann mich auch ganz dunkel an diese Entscheidung erinnern. Da gings aber nicht um das Fristende am Samstag. Wenn ich mich noch richtg dran erinner, ist dort an einem Samstag ein Urteil zugestellt worden, das EB wurde auch mit dem Datum von diesem Samstag abgezeichnet und das Fristende für die Berufungsbegründung wurde dann falsch notiert: Frist Berufung wurde 1 Monat eingetragen, damit Fristende am Montag und Berufungsbegründung wurde von diesem Montag an 1 Monat gerechnet, statt 2 Monate ab dem Samstag der Zustellung. Und da ging der Streit los, ob überhaupt wirksam am Samstag zugestellt werden konnte.
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