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Schreiben an unliebsame Mandanten!

Verfasst: 18.01.2011, 16:07
von Summerof77
Hallo Leute! Ich hab hier gerade so eine undankbare Akte in der Hand, in der der Mandant erst nach langem hin und her Teilbeträge auf unsere Rechnung (natürlich ordnungsgemäß!) gezahlt hat. Den Restbetrag von ca. 50,00 € zahlt er einfach nicht. Chef möchte aber auch keine Titulierung (logisch!). Ich möchte jetzt die noch vorhandenen Unterlagen an den (EX-)Mandanten zurückschicken, aber gerne etwas schreiben, wie: Laß Dich hier nie nie nie wieder blicken, es sei denn, Du zahlst den Rest, aber auch dann eigentlich nicht, Du A.... :oops: !!! So gehts ja nun nicht, aber vielleicht habt Ihr einen Formulierungsansatz für mich? :thx

Summer

Re: Schreiben an unliebsame Mandanten!

Verfasst: 18.01.2011, 16:09
von nephele
Hat der Mandant die Unterlagen angefordert oder wollt ihr die Unterlagen einfach nur loswerden, Akte in Schraank auf Nimmerwiedersehen? :mrgreen:

Re: Schreiben an unliebsame Mandanten!

Verfasst: 18.01.2011, 16:09
von lucy1510
Warum möchtest Du die Unterlagen zurückschicken? Könnt der bei mir drauf warten, bis es schwarz schneit.

Re: Schreiben an unliebsame Mandanten!

Verfasst: 18.01.2011, 16:10
von gkutes
würde gar nichts in der Richtung schreiben.
du schickst die Unterlagen nach Beendigung des Mandates zurück. mfg
mehr nicht. Ihr macht euch sonst mE nur peinlich. Man steht über solchen Sachen.

Re: Schreiben an unliebsame Mandanten!

Verfasst: 18.01.2011, 16:10
von LuzZi
Ich würd gar nichts zurückschicken. Kein Geld, keine Unterlagen!

Re: Schreiben an unliebsame Mandanten!

Verfasst: 18.01.2011, 16:14
von lucy1510
@LuzZi: :dafuer

Bei uns bekommt auch kein Mandant die Unterlagen zurück, der nicht ordnungsgemäß bezahlt hat.

Re: Schreiben an unliebsame Mandanten!

Verfasst: 18.01.2011, 16:15
von PinkLady
Warum schickst du ihm nicht einen Brief mit dem Hinweis, dass die Unterlagen noch in eurer Akte sind und diese Vvelleicht noch wichtig für ihn sein könnten , weshalb ihr ihm ans Herz legt, den offenen Restbetrag zu tilgen um die Angelegenheit endlich abzuschließen. Andernfalls kann eine Herausgabe leider nicht erfolgen....da ihr auch einer Tätigkeit in der Zukunft nicht entgegenseht

Re: Schreiben an unliebsame Mandanten!

Verfasst: 18.01.2011, 16:19
von Summerof77
Im Prinzip würde ich die Akte so ablegen, aber 1. hab ich kein Bock, daß der wegen der Unterlagen noch einmal hier auftaucht (is ne Unterhaltssache!) und 2. geht es ja nur noch um einen Bruchteil der Rechnung. Ich kann dann m. E. die Herausgabe nicht verweigern... Ob so ein Schreiben peinlich ist, habe ich auch überlegt, ABER ich finde es auch peinlich, wenn der hie wieder als Mandant genommen wird. Ich steh ja nicht immer Gewehr bei Fuß, wenn hier einer einen Termin ausmacht. Und das ist doch genau das, was ich meinen ZV-Gläubigern immer predige: Nicht den selben Fehler 2-x machen! :D Also ich würde den nicht mehr nehmen, daß heißt aber nicht, daß der nicht trotz allem bei uns in der Kanzlei einen Termin bekommt und mein Chef den dann wieder vertritt. Das haben wir leider des öfteren...Naja, ich schlucks einfach und schick ihm kommentarlos die Unterlagen. :thx

Re: Schreiben an unliebsame Mandanten!

Verfasst: 18.01.2011, 16:20
von Summerof77
PinkLady hat geschrieben:Warum schickst du ihm nicht einen Brief mit dem Hinweis, dass die Unterlagen noch in eurer Akte sind und diese Vvelleicht noch wichtig für ihn sein könnten , weshalb ihr ihm ans Herz legt, den offenen Restbetrag zu tilgen um die Angelegenheit endlich abzuschließen. Andernfalls kann eine Herausgabe leider nicht erfolgen....da ihr auch einer Tätigkeit in der Zukunft nicht entgegenseht
DAS hört sich gut an, :thx

Re: Schreiben an unliebsame Mandanten!

Verfasst: 18.01.2011, 16:21
von gkutes
also wenn dein chef den wieder vertreten will, dann ist das doch sein problem.
Es ist jedenfalls nicht sehr professionell etwas ala lass dich nicht mehr blicken in schön verpackt zu schreiben

falls der nochmal auftaucht, kannst du chef ja vielleicht zu einer vorschusszahlungs aufforderung animieren