Fehlt mir der "Büroblick"....

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skugga
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#131

28.08.2007, 22:33

Das kann ich nur unterschreiben! Ich traue mir zwar auch in brenzligen Situationen einiges an Kompetenz zu und treffe auch mal Entscheidungen, die andere nicht träfen, habe aber in nunmehr 19 Jahren auch gelernt, ab einem bestimmten Punkt die Notbremse zu ziehen und mich schlicht und ergreifend zu weigern, Dinge auf meine Kappe zu nehmen/zu tun, die meine Kompetenz bei weitem übersteigen. Um das aber nicht jedes Mal mit einem mulmigen Gefühl neu entscheiden zu müssen, kann man nur immer und immer wieder drauf bestehen, daß Anweisungen klar gegeben und schriftlich fixiert werden. In den meisten Kanzleien gibts da viel zu viele Grauzonen - und das geht irgendwann mal nach hinten los.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Jupp03/11

#132

28.08.2007, 22:35

was die Signaturkarte angeht., wer hat dies anders erwartet.

Wieso der Mann nur mit einem n geschrieben wird, hat sicherlich keine Gründe.

das übrige kapier i´ch nicht, tut mir leid.
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skugga
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#133

28.08.2007, 22:51

Öhm, was verstehst Du daran denn nicht?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Jupp03/11

#134

28.08.2007, 22:53

das galt der Vorposterin
Gast

#135

28.08.2007, 22:57

Jupp, ich gebe Dir Recht. "Man" mit zwei "n" wäre klarer und nichts anderes als korrekt.
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skugga
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#136

28.08.2007, 22:58

War mir schon klar. Was mir nicht klar ist, ist trotzdem, was daran unverständlich war.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Jupp03/11

#137

28.08.2007, 23:00

mir ist nicht verständlich, was sie sagen will. Hab vielleicht auch eine kleine Blockade.
Gast

#138

28.08.2007, 23:08

Was jetzt genau, Jupp? Das Unwesen, das mit der Signaturkarte getrieben wird - ohne Not? Oder die Absicherung für Anwälte/Notare, dass nix "läuft" und laufen kann, was ihre Zulassung bzw. ihr Amt gefährden könnte?

Ich habe jedenfalls keine Lust in kurzsichtigem, kollusivem Zusammenwirken sein (ist ein "er") und mein Auskommen gleich mit zu gefährden.
Jupp03/11

#139

28.08.2007, 23:16

Also, jetzt kapier ist nichts mehr.

1.
Das die Signaturkarte von den Notaren nicht benutzt wird, sondern ausschließlich von den Mitarbeitern, war von Anfang an jedem klar. Jeder, der diese erfunden hat, war blauäugig und wollte dieses nur nicht zugeben,

2.
das weitere, was du geschrieben hast, kapier ich nicht.
Gast

#140

29.08.2007, 00:12

zu 1)

Stimmt, es war abzusehen und wird dem "Anwaltsnotariat" nicht zum Bestand verhelfen, die EU-Klage gegen die angeblich nicht existenten "Hoheitsbefugnisse deutscher Notare" mal außen vor.

Von 6 Notaren hier im "Dorf" (mittlere Ruhrgebietsgroßstadt), die über der Marke von 400+ Nummern liegen, verfahren aber nur 3 nach der Methode "lass die Bürovorsteherin mal machen". Zwei davon scheiden in den nächsten 1 1/2 bis 2 Jahren aus Altersgründen aus. Die übrigen betrachten sowohl die Beglaubigungen im Rahmen Signotar als auch die "Absegnung" der Strukturdatei i.S. XNotar als Postausgang, d.h. die Bearbeitung erfolgt wie Ausgangspost wie ehedem - mit elektronischer Unterschrift des/der NotarIn höchstselbst.

Letztere Vorgangsweise ist auch für das "Büro" angenehmer. Mir fällt in diesem Zusammenhang immer der mir bekannte Notar ein, der (es war vor der Altersregelung) an sein Berufsleben acht Jahre zum Geldverdienen (Schadensersatz) anhängen musste, weil er seiner Bürovorsteherin so "blind" (weil heißen er "schob auf sie ab") vertraute. Drei Mal darfst Du raten, wer als erste "geflogen" ist. Es war war die Bürovorsteherin, die seinen wohlverdienten Ruhestand "verbockt" hatte, obwohl er aus dem Urlaub ihr die Anweisung gegeben hatte, den Referendar, der ihn im Amt vertrat, "anzuweisen", den Kaufpreis aus Anderkonto auszuzahlen.

Hier kommen wir dann zu 2.
Die Kollegin war selbstverständlich "verbrannt", ganz unbeachtlich der Tatsache, dass der Reffi das alles eigentlich in letzter Konsequenz zu verantworten hatte. Keine andere Notarin und kein anderer Notar wollten sie einstellen, obwohl sie vorher allgemein das Loblied sangen. Nun war sie es, die aus Erfahrenheit und Sachkenntnis ihrem Chef hätte widerstehen müssen. Das kommt davon, wenn frau/man(n!) zwischen Baum und Borke sitzend, den vorgeblich "leichteren" Weg wählt.

Auf den Anwaltsbereich lässt sich das ebenfalls übertragen. Fristen sind zu notieren und vorzulegen (mit Namensabzeichnung). Wir Büroleute können, sollten, müssen! auch noch am Tage des Fristablaufs etliche Male erinnern. Aber dann ist irgendwann auch gut und vorbei. Wenn die Anwälte dann trotzdem die Frist verbaseln, dann sollte zumindest Freistellung im Innenverhältnis gewährleistet sein und die schriftliche Anweisung (quod non in acta non in mundo est) bzw. deren Erfüllung sicherstellen, dass die unschönen Konsequenzen nicht zu Lasten derjenigen gehen, die die ordnungsgemäße Einhaltung qua -z.B.- fehlender Postulationsfähigkeit gar nicht gewährleisten können. Skuggas "Notbremse" ist im Interesse der Kanzlei und im eigenen Interesse unbedingt zu ziehen.
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