Ist diese Werbung zulässig?

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Herthamaus
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#1

27.10.2010, 16:29

Hallo zusammen!

Wir hatten heute Besuch von einer Versicherung. Diese bot uns an, uns an Rechtsschutzversicherungsnehmer zu empfehlen. Die Versicherungsagentur möchte von uns Visitenkarten, damit diese an ihre VN weitergeben werden. Im Gegenzug dazu sollen wir in unserem Büro Flyer aufstellen für die Rechtsschutzversicherung. Mein Chef und ich sind uns aber nicht sicher, ob wir das dürfen.

Habt ihr damit schon Erfahrung machen können? Ist das überhaupt erlaubt?

Wir sind uns wirklich nicht sicher, ob wir uns darauf einlassen sollen.

Wäre für ein paar Antworten sehr dankbar...
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Lämmchen
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#2

27.10.2010, 18:38

Wenn ich mich richtig erinnere, wurde das Werbeverbot für Anwälte vor einer Weile aufgehoben. Sofern Ihr das möchtet, hätte ich da ehrlich gesagt, keine Bedenken.

Edit: Fällt denn das Weiterempfehlen von Anwälten überhaupt unter Werbung in dem Sinne? Bei einigen Rechtschutzversicherungen ist ja eh so, dass Anwälte angegeben werden, die dann von den Versicherungsnehmern eingeschaltet werden sollen.
Liebe Grüße

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#3

27.10.2010, 19:06

Bei einigen Rechtschutzversicherungen ist ja eh so, dass Anwälte angegeben werden, die dann von den Versicherungsnehmern eingeschaltet werden sollen.
Sogenannte Vertragsanwälte, z.B. bei den gelben Engeln ;) Das ist völlig legitim, man darf damit sogar auf dem Briefkopf werben, wenn man das denn unbedingt möchte :roll
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#4

27.10.2010, 19:21

Also das dürfte gem. § 43b BRAO und § 6 BORA kein Problem darstellen - sofern ihr in dem Flyer nicht mit "Alles was Recht ist" oder "Wir arbeiten mit überdurchschnittlicher Kompetenz" etc pp wirbt. Hierzu wird Einiges im Werbe-ABC im Manangement-Handbuch "Rechtsanwaltspraxis" von Kleine-Cocack/Plantholz/Rex-Strater/Wirtz ausgeführt.
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#5

27.10.2010, 19:59

Hhm, aber sie möchte ja gar nicht mit einem Flyer werben, wenn ich das richtig verstanden habe. Sie sollen nur Flyer der Versicherung auslegen und die Versicherung dafür in der Agentur die Visitenkarten des RA.
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#6

27.10.2010, 20:15

:patsch Na dann gibt es doch gar kein Problem, oder?!
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#7

27.10.2010, 20:16

Ich sehe keines, gibt ja mittlerweile bei allen Versicherung sog. Vertragsanwälte.
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#8

27.10.2010, 20:16

misspinky1984 hat geschrieben::patsch Na dann gibt es doch gar kein Problem, oder?!
Na das sagen wir doch gelle JSanny? :lol:
Liebe Grüße

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#9

27.10.2010, 20:20

Jep :wink:
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#10

28.10.2010, 08:30

Ich bin der Meinung, dass es ja eben keine Vertragsanwälte sind. Es ist eine Empfehlung der Versicherung, falls die keinen Anwalt haben und nicht wissen wohin. Das machen wir auch mit einer Versicherung.
Im Gegenzug haben wir hier auch die Visitenkarte der Versicherungskauffrau.
Aber die Visitenkarten liegen weder bei uns noch bei der Versicherung offen aus.
Sie werden dann nur verteilt, wenn es sich aus dem Gespräch ergibt.
***Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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