Gründe für Wiedereinsetzung

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ellibert89
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#1

23.09.2010, 14:41

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe. Wir haben eine Beschwerdefrist von einem Beschluss versäumt und überlegen nun ob sich ein Antrag auf Wiedereinsetzung lohnt. Ich arbeite leider erst seit 3 Monaten hier, also können wir leider nicht behaupten ich bin sonst zuverlässig...

Weiß jemand was sonst für Gründe möglich sind? Die Frist wurde von einer jungen Anwältin "verpennt" die auch erst vor kurzem bei uns angefangen hat.

Vielen dank schon mal im Vorraus!
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Trynnchylld
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#2

24.09.2010, 17:09

Wär gut, wenn du ein paar Infos geben würdest: wieviele Anwälte/Mitarbeiter habt ihr sonst noch, wie handhabt ihr das Fristenwesen, warum habt ihr die Frist versäumt...

So ist es echt schwer, was zu überlegen...
Lieber Gruß, Trynn

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MelHH
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#3

27.09.2010, 16:24

Selbst wenn Du die einzige Mitarbeiterin bist, würde ich einfach einen Wiedereinsetzungsantrag versuchen.

Voraussetzung ist ja eigentlich eher, dass Du stichprobenartig überprüft und über die Wichtigkeit der Fristen belehrt wurdest.

Auch wenn Du noch "neu" in der Kanzlei bist, sollte man sich ja auf gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte verlassen können und müssen ja nicht durchgehend kontrolliert werden...

Ist es denn eine wichtige Beschwerdefrist?!

LG, MelHH
ellibert89
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#4

28.09.2010, 11:51

Bei Fristablauf war Chef auch noch im Urlaub, eig hätte seine Vertretung die Beschwerde einlegen müssen aber da sie auch neu ist ging ihr die Frist durch...und das ganze hat einen Streitwert von 30.000,- also schon nicht ganz ohne :-(

Vielen dank schonmal, vllt versuchen wir es einfach mal
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Trynnchylld
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#5

28.09.2010, 12:26

Denkt aber dran, dass ihr euch für den Wiedereinsetzungsantrag nicht unmengen Zeit lassen könnt. Ihr müsst ihn ja direkt nach Kenntnis stellen...
Lieber Gruß, Trynn

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#6

28.09.2010, 13:05

Viele Erfolg bei der Wiedereinsetzung - meines Erachtens muß das Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsantrag aber mit eingelegt werden .... nicht erst, wenn über die Wiedereinsetzung entschieden ist.
*finchen*
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#7

28.09.2010, 16:41

Ninine hat recht. Die versäumte Handlung muss mit dem Wiedereinsetzungsgesuch nachgeholt werden, sprich das Rechtsmittel muss mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung beim Gericht eingehen. Frist für die Wiedereinsetzung beträgt zwei Wochen, ab Kenntnis der Fristversäumnis (§ 234 ff. ZPO). Nicht vergessen im Antrag zu erläutern, wann der RA Kenntnis von der Fristversäumnis erlangt hat, damit das Gericht die Fristberechnung nachvollziehen kann. Ansonsten sollte in den Antrag rein, wie Fristsachen normalerweise in der Kanzlei gehandhabt werden, dass das Personal ausgebildet ist, geschuld und überwacht wird., ggf. Vorkehrungen wegen Urlaubsvertretung, Vortrag das RA Personal regelmäßig überprüft.

Mal so am Rande, warum ist die Frist denn versäumt worden? War sie nicht notiert oder hat die Vertretung es einfach verpennt die Sache zu bearbeiten? Wer kontrolliert abends den Kalender nach Fristen?
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#8

21.02.2011, 10:59

Hallo

ich missbrauche jetzt mal kurz diesen Thread. :D

Was meint Ihr: Chef hat leider eine wichtige Frist verpasst und jetzt verlangt er, dass ich jemand freiwillig meldet zur Abgabe einer (falschen) eidesstattlichen Versicherung.

Kann man den Antrag auch ohne Benennung eines speziellen Büroangestellten durchsetzen?
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Liesel
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#9

21.02.2011, 11:02

Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung?? :shock: Daß ein ANWALT sowas von Angestellten verlangt, ist ja wohl der Hammer.
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#10

21.02.2011, 11:06

Tja, das dachten wir auch... Aber welche Wahl haben wir denn???

Wir haben dann zwar gesagt (nachdem sich natürlich keiner strebermäßig freiwillig gemeldet hat :lol: ) dass er es erstmal allgemein durch "Büro" formulieren soll. Aber hätte man damit ERfolg oder MUSS eine persönliche e.V. abgegeben werden?
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