FRISTBERECHNUNG

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mond
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#1

05.08.2010, 11:04

Hallo an alle,

habe eine dämliche Frage. Wie berechnet man Tagesfristen? Werden die Samstage und Sonntage auch mitgezählt?
Bsp: Eingang donnerstag, fristsetzung durch Gericht 3 Tage,

Bitte helft mir!
gkutes

#2

05.08.2010, 11:08

ja, werden auch mitgezählt, frist kann aber nicht am woe enden - also Fristende Montag
Sonnenkind
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#3

13.08.2010, 12:30

Hänge mich jetzt einfach hier mit an. Heute wurde uns eine 3-Tagesfrist zugestellt. Rechne ich dann heute, Montag, Ablauf Dienstag?
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
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Maximum
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#4

13.08.2010, 12:32

1. T. - Samstag 2. T - Sonntag 3. T-Montag = Fristende
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domel 3008
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#5

13.08.2010, 12:35

nein, du rechnest....samstag, sonntag, montag...Montag ist FRistablauf.
Du rechnest die Wochenendtage ganz normal mit, nur wenn der Fristablauf am Wochenende ist, dann nimmst du den nächsten Werktag als Fristablauf (z.B. eigentlich Fristablauf am Samstag oder Sonntag, dann läuft die frist erst am Montag ab)

hier ist das eigentlich gut erklärt, viell. hilft dir das...

http://de.wikipedia.org/wiki/Frist
Sonnenkind
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#6

13.08.2010, 12:41

Vielen Dank!
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#7

13.08.2010, 13:23

wenn du ne WOchenfrist hast, rechnest du das WE ja auch mit oder ;-)
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