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Besprechen des Anrufbeantworters

Verfasst: 01.10.2009, 15:32
von ellimorelli
Hey.

Ich soll den Anrufbeantworter der Kanzlei besprechen. Hab zwar schon ne Idee, aber vllt. kann mir jemand noch ein paar andere nennen?!

LG Elli

Verfasst: 01.10.2009, 16:47
von Grübchen
Guten Tag, sie sind verbunden mit der Kanzlei ..... Leider rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten/Bürozeiten an. Diese sind

Montag bis Freitag von .... Uhr bis ....

Falls sie es wünschen haben sie nach dem Signalton die Möglichkeit ihren Namen und ihre Telefonnummer zu hinterlassen. Wir rufen Sie gerne zurück.

Vielen Dank für ihren Anruf auf wiederhören.



Wir lassen aber niemanden draufsprechen haben diesen einen Satz also nicht. Führte zu den kuriosesten Geschichten.

Verfasst: 01.10.2009, 18:45
von jujo
Ja, so hört es sich bei uns auch an. Wir lassen auch nur die Ansage laufen, ohne dass die Möglichkeit besteht, eine Nachricht zu hinterlassen.

Verfasst: 01.10.2009, 18:51
von Micsi11
Guten Tag, sie sind verbunden mit der Kanzlei ..... Leider rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten/Bürozeiten an. Diese sind

Montag bis Freitag von .... Uhr bis ....
Ja, bei uns auch. Und bei uns gibt es auch keinen Signalton, wir haben auch nur Ansage, ohne dass man was auf AB hinterlassen kann.

Verfasst: 02.10.2009, 15:55
von ellimorelli
wenn ich mich an meine eine Berufschullehrerin erinner, dann hat die mal gesagt, das dürfte man auch nicht, also jm. die möglichkeit auf den Kanzlei - AB zu sprechen. Warum auch immer?!?!?

Verfasst: 02.10.2009, 17:23
von Darkeyes
:augenreib also das möchte ich aber auch gerne mal wissen ob das wirklich so ist.
:?:

Verfasst: 02.10.2009, 18:12
von skugga
Nicht dass ich wüßte. Wo bitte sollte denn geregelt sein, ob jemand auf den AB quasseln kann oder nicht? BRAO und BORA geben da unter Garantie nix für her.

Das Ding heißt eh falsch - oder hat jemand schon mal erlebt, dass einem der AB den Anruf beantwortet? ;)

Verfasst: 02.10.2009, 20:09
von sunshine24
Also, in meiner Ausbildungskanzlei konnte man auf den AB sprechen. In der jetzigen Kanzlei haben wir zwar auch einen AB, aber da darf niemand seinen Senf drauf abgeben :mrgreen:

Verfasst: 05.10.2009, 10:10
von Darkeyes
Aber ich denke eher, dass es dann eher eine "Kanzleiabmachung" ist, es aber keine gesetzliche Grundlage für die Möglichkeit eine Nachricht auf den AB abzugeben, gibt.

Verfasst: 05.10.2009, 10:15
von LuzZi
ellimorelli, schau mal in die Suchfunktion, solche Threads hatten wir schon öfter. Da sind auch nette Ansagen bei.